Mieter-/Arbeitnehmerrechte beim GAG-/Grubo-Verkauf

30.05.2003 Initiativen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP steht für soziale Marktwirtschaft. Wir Liberale lassen Private statt den Staat wirtschaften, weil sie es einfach besser können. Der Staat gibt aber die sozialen Bedingungen vor, in dessen Rahmen gewirtschaftet wird. Das ist das Erfolgsgeheimnis der sozialen Marktwirtschaft. Folgende soziale Rahmenbedingungen für den Mieter- und Arbeitnehmerschutz hat die Stadt Köln mit dem Käufer der GAG- und Gruboanteile ausgehandelt: - Die Gesellschaften bleiben rechtlich selbstständig mit Geschäftssitz und Verwaltungssitz in Köln. - Bevor eine vermietete Wohnung verkauft werden kann, muss sie dem Mieter angeboten werden. - Das Vorkaufsrecht gilt auch für Angehörige und vom Mieter benannte Dritten. - Kündigungsschutz, wenn der Mieter, Ehegatte oder Lebensgefährte über 60 Jahre ist oder eine Behinderung aufweist. Der Kündigungsschutz gilt auch beim Verkauf an Dritte. Eigenbedarf kann nicht angemeldet werden. - Weitergabeverpflichtung aller besonderen Kündigungsvorschriften bei Verkauf von Wohnungen oder Wohnanlagen an neue Käufer. - Die Gesellschaft bleibt Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK). - Keine individual- oder kollektivarbeitsrechtliche Verschlechterung der Arbeitnehmer von GAG und Grubo. Folgende zusätzliche und vom Verkäufer akzeptierte soziale Rahmenbedingungen stellt die FDP in ihrem Antrag: - Für alle Mieter ist eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs zu akzeptieren. - Im Falle einer vorzeitigen Ablösung von öffentlichen Mitteln mit der Folgewirkung der Beendigung der Sozialbindung der betroffenen Wohnungen ist darauf hin zu wirken, dass eine solche Beendigung entweder im Rahmen einer Mieterprivatisierung erfolgt oder für die betroffenen Mieter sozial unangemessene Folgen vermieden werden. - Keine betriebsbedingten Kündigungen für die derzeitigen Mitarbeiter von GAG und Grubo vorzunehmen.

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