Migration aus den EU-Mitgliedsstaaten Südosteuropas - Resolution an die Bundesregierung

19.03.2013 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 19.03.2013 setzen lassen: 

Beschluss: 

Resolution 

Der Rat der Stadt Köln bekennt sich zu den Integrationsleistungen der Europäischen Union. Städte wie Köln haben von ihnen profitiert und gleichzeitig auch selbst viel dazu beigetragen, um die Menschen aus anderen Staaten in unser Gemeinwesen vor Ort dauerhaft zu integrieren. 

Seit 2007 steht es Bürgerinnen und Bürger aus den südosteuropäischen Staaten Rumänien und Bulgarien frei, ihren Aufenthaltsort innerhalb der EU zu wählen. Ab 01.01.2014 wird für sie die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Kraft treten. Dies stellt die davon besonders betroffenen Städte schon jetzt vor außergewöhnliche Herausforderungen, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. 

Der Rat appelliert daher eindringlich an die Bundesregierung, auf deutscher wie auch auf europäischer Ebene Rahmenbedingungen zu schaffen, die diese Migration deutlich reduzieren und die soziale Balance in den Städten erhalten. Um diese Aufgabe zu bewältigen, ist ein enges Zusammenwirken von Bund, Ländern, der europäischen Ebenen sowie weiteren relevanten Akteuren notwendig. Kurzfristig muss ein Sofortprogramm für die Kommunen aufgelegt werden, um die Städte, die besonders von dem Zuzug betroffen sind, mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen. 

Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie auf der Ebene der Europäischen Union Maßnahmen entwickelt und den politischen Druck erhöht, um diese Ziele auch zu erreichen. 

Begründung: 

Seit Anfang 2007 sind Rumänien und Bulgarien Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die jährliche Zahl der Zuwanderung aus diesen beiden Staaten hat sich in den vergangenen vier Jahren bundesweit von 64.000 auf rund 147.000 mehr als verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2012 stieg die Zahl im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 24%. 

Auch in Köln häufen sich die Probleme im Zusammenhang mit dem Zuzug der Menschen aus diesen Ländern. Mit dem Inkrafttreten der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit am 01. Januar 2014 wird die Zuwanderung mit großer Wahrscheinlichkeit noch zunehmen und die Kommunen vor noch größere Probleme stellen Die Städte sind dann verpflichtet, den Zuwanderern Unterkünfte und Wohnungen zur Verfügung zu stellen, für eine medizinische Grundversorgung aufzukommen sowie weitere Sozialleistungen zu übernehmen. Sie haben zudem Anspruch auf familienunterstützende Leistungen. 

Die damit verbundenen Auswirkungen können die betroffenen Städte und Bundesländer nicht alleine bewältigen. Es existiert weder ein rechtlicher Rahmen noch verfügen die Kommunen über ausreichende finanzielle Mittel, um die zu erwartenden Schwierigkeiten abzumildern bzw. gar zu lösen. 

Bereits jetzt ist abzusehen, dass die Stadtgesellschaft mit der Umsetzung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus Rumänien und Bulgarien ab Januar 2014 überlastet sein wird. Die Kommunen dürfen mit den Folgen dieser EU-Erweiterung nicht alleine gelassen werden.

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