Neuordnung kommunale Wohnungswirtschaft

03.07.2001 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 3.7.2001 folgenden Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem Verkauf der von der Stadt an der GAG gehaltenen Aktien und der an der Grund und Boden GmbH gehaltenen Gesellschaftsanteile grundsätzlich zu. Zur Vorbereitung der hierfür notwendigen Entscheidungen wird die Verwaltung beauftragt, in enger Abstimmung mit den Unternehmensleitungen ein Konzept vorzulegen, das alle entscheidungsrelevanten Punkte (z. B. Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte, satzungsrechtliche Fragen, steuer- und kommunalverfassungsrechtliche Aspekte, Sozialkatalog zu Gunsten der Mieterinnen und Mieter, Sicherung der Arbeitsplätze der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fortführung der GAG als selbstständige Gesellschaft, Beibehalt des Geschäftssitzes in Köln) behandelt. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für die Übernahme der Anteile einen Partner zu suchen, der die spezifischen wohnungswirtschaftlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen in Köln kennt und bereits bewiesen hat, dass er den sozialen Schutz der Mieter und Mitarbeiter dauerhaft gewährleistet. Von daher soll die Verwaltung zunächst Verhandlungen mit der Stadtsparkasse Köln oder einer ihrer Beteiligungsgesellschaften aufnehmen, ob und inwieweit diese an einer Beratung bezüglich des Verkaufs oder an einer Übernahme selbst im Verbund mit weiteren Investoren interessiert ist. Die Verwaltung soll Kontakt mit einem Consultingunternehmen oder einer renommierten, möglichst in Köln ansässigen Investmentbank aufnehmen, um die fachliche Begleitung bei Veräußerung des Aktienkapitals sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadtsparkasse Köln, ihr Beteiligungsunternehmen oder weitere Investoren eine Unternehmensbewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft benötigen. Sofern dies der Fall ist, soll der Veräußerer das Recht erhalten, die Unternehmensbewertung durch seine Prüfungsgesellschaft gegenprüfen zu lassen. Eine Berichterstattung der Verwaltung wird bis Oktober 2001 erbeten.

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