Parkkonzerte im Rochuspark

Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von SPD und FDP-Fraktion im Hauptausschuss der Stadt Köln

14.08.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Beschluss:

1. Die Verwaltung wird gebeten, das für den 20.08.2023 bereits seitens der Musiker Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada angekündigte Konzert im Rochuspark sowie weitere in den Sommermonaten geplante Konzerte unter Ausnutzung ihres Ermessensspielraumes nicht einzuschränken oder gar zu verhindern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien des Rates der Stadt Köln auf Grundlage eines durchzuführenden Fachgespräches einen umsetzbaren und rechtssicheren differenzierten Änderungsvorschlag zur Kölner Straßenordnung vorzulegen, der die Durchführung kleinerer nicht kommerzieller Parkkonzerte auch unter Nutzung von Verstärkern dauerhaft ermöglicht.

Begründung:

Seit Sommer 2021, während der Herausforderungen der Pandemie und dem Mangel an herkömmlichen Konzertveranstaltungen, veranstalten die beiden Künstler Bernd Delbrügge und Ebasa Pallada in dieser Besetzung nicht kommerzielle Konzerte, die an Sonntagnachmittagen während der Sommermonate im Rochuspark stattfinden. Diese sind darauf ausgerichtet, niederschwellig Menschen unserer Stadt Freude zu bereiten. Der Auftrittsort im Rochuspark wurde von den Künstlern bereits im Coronasommer 2021 so gewählt, dass sich niemand akustisch belästigt fühlen kann. Die einstündigen Konzerte bereichern mittlerweile die kulturelle Vielfalt unserer bunten Stadt und werden durch die Menschen dankbar angenommen. Dieses besondere Aufführungsformat der Künstler wurde jedoch am 16.07.2023 von Mitarbeitenden des Kölner Ordnungsamt untersagt und gegen die Künstler eine Geldbuße verhängt.

Es ist bereits zweifelhaft, ob die beschriebenen Konzerte überhaupt den Tatbestand „Straßenmusik“ aus der Kölner Straßenordnung erfüllen. Daher sollte der Ordnungsdienst bis zur abschließenden, rechtlichen Klärung seinen Ermessensspielraum dahingehend ausüben, nicht gegen diese Konzerte einzuschreiten. In der zeitlichen Folge ist auf der Grundlage des Fachgesprächs eine differenzierte Regelung für die Kölner Straßenordnung zu entwickeln, die solche „kleinen Parkkonzerte“ der hier in Rede stehenden Qualität auf Dauer zweifelsfrei ermöglichen.

Begründung der Dringlichkeit:

Das nächste Konzert der Jazzkünstler ist für den 20.08.2023 geplant und erfordert einen Beschluss des Hauptausschusses, der die Verwaltung verpflichtet, diese Konzerte in diesem Sommer 2023 noch zu ermöglichen.

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Volker Görzel, MdR

Volker Görzel, MdR

Stellv. Vorsitzender der FDP Ratsfraktion

Sprecher für Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Rechnungsprüfung der Ratsfraktion

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