Parteien-Werbung im Wahlkampf

02.09.2002 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Recht setzen lassen: Ausnahmegenehmigungen der Stadt Köln zur Plakat-Werbung im Rahmen von Wahlkämpfen Laut Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 15. Juni 1999 ist die Anbringung von Wahlwerbung in einem Zeitraum von sechs Wochen vor einer Wahl im Kölner Stadtgebiet zulässig. Intention der Vorbesprechungen der im Rat vertretenden Parteien war es, das Anbringen von Plakaten im Rahmen des Wahlkampfes zu koordinieren und das Stadtbild von störenden Auswüchsen zu verschonen. Insbesondere im OB-Wahlkampf 2000 ist es nicht möglich gewesen, unkoordiniertes, „wildes“ Plakatieren zu verhindern. Die Vielzahl von aufgestellten Plakaten hat in diesem Wahlkampf eine unzumutbare Beeinträchtigung des Stadtbildes mit sich getragen. Die Parteien haben ohne vorherige Absprache und Genehmigung die Anzahl und Standorte der Plakate selbst festgelegt. Dieses Verfahren hat bei Bürgerinnen und Bürgern zu großem Unmut geführt. Dieses Verfahren galt es, bei der Bundestagswahl 2002 zu korrigieren und die Plakatierung in geordnete Bahnen zu führen. Auf Initiative der Stadtverwaltung hatten sich die im Rat vertretenden Parteien für den Wahlkampf 2002 darauf geeinigt, dass die Anzahl und die konkreten Standorte der Plakate für das Genehmigungsverfahren schriftlich fixiert werden und anschließend vom Amt für öffentliche Ordnung geprüft und genehmigt werden. Dieses aufwändige Verfahren sollte dazu führen, das „wilde“ Plakatieren der Parteien zu unterbinden. Die Parteien waren danach aufgefordert, jeden einzelnen Standort für Plakate zur Genehmigung einzureichen. Nach Auskunft der Stadtverwaltung wurden die von den Parteien eingereichten Standort-Listen jedoch nicht im Einzelnen geprüft, sondern pauschal genehmigt. Obwohl das Aufhängen der Plakate erst ab dem 12. August 2002 zulässig war, wurden ab dem 5. August bereits Plakate der Grünen, SPD und CDU in verschiedenen Stadtteilen aufgestellt. Nach Presseberichten (z.B. Stadt-Anzeiger vom 8. August 2002) hat die Stadt Köln das unzulässige Anbringen der Plakate vor dem 12. August 2002 „toleriert“ und damit keine Sanktionen gegen die Parteien eingeleitet. Der Oberbürgermeister hat in einer Presseerklärung daraufhin am 9. August 2002 „die Parteien“ dafür gerügt, unzulässigerweise die Plakate außerhalb der zulässigen Sechswochenfrist angebracht zu haben. Aus Sicht der FDP-Fraktion muss das Genehmigungs-Verfahren für folgende Wahlkämpfe nochmals geändert werden. Dabei müssen folgende Ziele erreicht werden: · Das Stadtbild darf durch Plakatierung nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden- · Unkoordiniertes und „wildes“ Plakatieren muss unterbunden werden. · Die Chancengleichheit zwischen den Parteien muss gewahrt werden. · Fristen und städtische Auflagen müssen eingehalten werden. · Unzulässiges Verhalten muss sanktioniert werden. Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Aussage der Stadtverwaltung, das Anbringen der Plakate außerhalb der 6-Wochen-Frist zu tolerieren und wie wurden die Parteien im Einzelnen darüber informiert? 2. Welche Sanktionsmöglichkeiten hätte der Stadtverwaltung zur Verfügung gestanden, gegen das unzulässige Plakatieren vorzugehen und wieso wurden diese Maßnahmen nicht ergriffen? 3. Auf welche Fakten stützt sich die Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber „allen“ Parteien, vor allem unter den Hintergrund, dass bis zum 12. August 2002 ausschließlich die Parteien Grüne, SPD und CDU Plakate angebracht haben? Wie deckt sich die allgemeine Rüge des Oberbürgermeisters gegenüber den Parteien mit der Aussage der Stadt Köln, das unzulässige Anbringen der Plakate außerhalb der 6-Wochen-Frist zu tolerieren? 4. Aus welchen Gründen wurde von den Parteien verlangt, jeden einzelnen Standort für Plakate zur Genehmigung schriftlich zu fixieren, obwohl diese von den Parteien eingereichten Listen nicht im Einzelnen geprüft, sondern pauschal genehmigt wurden? 5. Welches Genehmigungs-Verfahren erwägt die Stadtverwaltung nach dem diesjährigen Scheitern ihrer Bemühungen für folgende Wahlkämpfe anzuwenden?

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