Rahmenbedingungen für Archäologische Zone und HMJK
04.08.2008 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Fraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschusses am 4. August 2008 setzen lassen, der mehrheitlich beschlossen wurde.
Der Hauptausschuss möge beschließen:
1. Die Stadt Köln dankt allen Mitwirkenden des Wettbewerbes um die Archäologische Zone und das Haus und Museum der jüdischen Kultur für ihr Engagement und gratuliert den Preisträgerinnen und Preisträgern.
2. Die Stadt Köln dankt dem Land Nordrhein-Westfalen und der Regionale 2010 für die avisierte Bereitschaft, das Projekt der Archäologischen Zone finanziell zu unterstützen. Oberste Maxime städtischen Handelns muss daher sein, kurzfristig einen entsprechenden Ratsbeschluss herbeizuführen, um dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
3. Der Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 18. Mai 2006, dass aufgrund der Ergebnisse des Expertenhearings zur Standortuntersuchung am 26.01.2001 der Rathausvorplatz wegen der Authentizität des Ortes der einzig mögliche Standort für ein Haus und Museum der jüdischen Kultur in Köln ist, wird bekräftigt.
4. Der Hauptausschuss kritisiert, dass die Verwaltung für die in Punkt 1 des genannten Ratsbeschlusses geforderte breite öffentliche Debatte – im Gegensatz zu anderen Gruppierungen – bis zur öffentlichen Präsentation der Wettbewerbsergebnisse im Lichthof des Spanischen Baus so gut wie nichts unternommen hat.
5. Der Hauptausschuss beschließt, um dieser öffentlichen Debatte auch nach den Sommerferien weiteren Raum zu geben und eine umfassende Information der Bürgerschaft zu ermöglichen, die Ausstellung und das Führungsprogramm mindestens bis zur Ratsentscheidung am 28. August 2008 zu verlängern.
6. Der Hauptausschuss kritisiert, dass sich der Oberbürgermeister trotz seiner Benennung als Sachpreisrichter nicht die Zeit genommen hat, dieser für die Stadt so wichtigen Preisgerichtssitzung länger als zwei Stunden zu folgen. Hätte er hier andere Prioritäten gesetzt, wäre seine nachträgliche Kritik am Wettbewerbsergebnis mit dem weitgehend negativen bundesweiten Presseecho für die Stadt vielleicht zu vermeiden gewesen.
7. Auf Punkt 3 des genannten Ratsbeschlusses, dass die Stiftung für das Haus und Museum der jüdischen Kultur verpflichtet wurde, den 1. Preisträger mit der Durchführung des Bauvorhabens zu beauftragen, und einen gleichgerichteten Beschluss des Preisgerichtes mit Zielrichtung Stadt und Stiftung wird hingewiesen.
8. Die Verwaltung beauftragt den 1. Preisträger des Wettbewerbs, die Realisierbarkeit für die Baustufen der Archäologischen Zone ohne und mit Museum detaillierter darzustellen. Dabei sind für die durch das Preisgericht kritisch hinterfragten Themen „Durchbruch Keller Hansasaal“ und mögliche „klimatische Probleme“ der großen Ausstellungshalle der Archäologischen Zone weitere Lösungsansätze vorzustellen.
9. Die Verwaltung beauftragt den 1. Preisträger des Wettbewerbs ferner damit, eine Entwurfsalternative vorzustellen, dass gemäß Ziffer 4 des Ratsbeschlusses vom 18. Mai 2006 der Neubau an Obenmarspforten vom Gebäude des Wallraf-Richartz-Museums abrückt und hier ein neuer Platz geschaffen wird.
10. Der Hauptausschuss kritisiert, dass die Verwaltung die in Punkt 4 des genannten Ratsbeschlusses formulierte Einbeziehung des Geländes des ehemaligen Kaufhauses Kutz in der Wettbewerbsausschreibung nicht ausreichend berücksichtigt hat. Zur Umsetzung des vorhergehenden Punktes dieses Beschlusses ist sowohl mit der Stiftung als auch dem Planungsbüro zu klären, welche Nebenräume des Hauses und Museums der jüdischen Kultur (z.B. Verwaltung) gegebenenfalls in einem Neubau auf dem Kutz-Gelände untergebracht werden können, um die Baumasse auf dem Platz selbst zu reduzieren.
11. Punkt 5 des genannten Ratsbeschlusses, dass die auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses ermittelten Kosten für die Investition und die Betriebskosten vollständig von der genannten Stiftung übernommen und die Finanzierung der notwendigen Investitionen und des Betriebes transparent und vertrauenswürdig abgesichert dargestellt werden, wird bekräftigt. In diesem Sinne wird die Stiftung aufgefordert, umgehend mit der Akquisition von Mitteln für Errichtung und Betrieb des Jüdischen Museums zu beginnen und eine auskömmliche Finanzierung für den Bau und den Betrieb des Hauses und Museums der jüdischen Kultur nachzuweisen.
12. Die Verwaltung wird zur Vorbereitung der Baubeschlüsse beauftragt, einen Zeit-Ma߬nah¬men-Plan vorzulegen, dem zu entnehmen ist, wann für den Fall, dass der Siegerentwurf umgesetzt wird, Entscheidungen für die Realisierung der Baustufen ohne später wieder niederzulegende Provisorien von der Museumshülle als Schutzbau der Archäologischen Zone bis hin zur Vollversion mit ausgebautem Haus und Museum der jüdischen Kultur gefasst werden müssen und welche Kosten dem jeweils gegenüber stehen.
13. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Finanzierungsmodelle für die die Landeszuschüsse übersteigenden Kosten der im vorhergehenden Punkt genannten Baustufen darzustellen. Dabei sind die „Ohnehin-Kosten“ anderer möglicher Schutzbauten gegenzurechnen. In diesem Zusammenhang sind unterschiedliche Modelle für die notwendigen Vertragsbeziehungen der Stadt mit der genannten Stiftung gemäß Punkt 2 des genannten Ratsbeschlusses darzustellen (z.B. Erbbaurecht sowie Errichtung des Hauses und Museums der jüdischen Kultur durch die Stadt bzw. Dritte und anschließende Verpachtung an die Stiftung).
14. Die Verwaltung wird beauftragt, die genannten Aspekte im Rahmen einer umfassenden und im Sinne der politischen Meinung der Beschlusslage vom 18. Mai 2006 und dieses Beschlusses mehrheitsfähigen Vorlage dem Rat und den vorberatenden Gremien bis zur Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 19. August 2008 vorzulegen, um in der Ratssitzung am 28. August ein abschließendes Votum herbeizuführen. Gegebenenfalls sind Sondersitzungen der betroffenen Gremien anzusetzen.
Begründung:
Nachdem der Wettbewerb um den Bau der Archäologischen Zone und des Hauses und Museums der jüdischen Kultur entschieden ist, hat die lange geforderte öffentliche Debatte über das Projekt eingesetzt. Dabei geht es nach der Beschlusslage des Rates nicht mehr um das „Ob“ einer Rathausvorplatzbebauung, sondern nur noch um das „Wie“, da bereits die Umsetzung des Projektes der Archäologischen Zone eine Wiederherstellung des Platzes in den Zustand der vergangenen Jahre ausschließt.
In diesem Sinne sollen die in diesem Antrag geforderten Klarstellungen, Arbeits- und Prüfaufträge der Verwaltung helfen, dem Rat und den vorberatenden Gremien eine Beschlussvorlage vorzulegen, die möglichst alle aufgetretenen Fragen beantwortet und eine abschließende Entscheidung am 28. August 2008 ermöglicht.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Notwendigkeit zu einer Beschlussfassung des Hauptausschusses in dieser Frage entstand erst nach Antragsschluss.