Reduzierung von Stellplatzablösen bei Baulücken

10.07.2003 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss hat auf Initiative der FDP-Fraktion folgenden Beschluss gefasst. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) mit folgender Zielsetzung zu überarbeiten und den zuständigen Gremien bis zur ersten Sitzung nach der Sommerpause 2003 zur Beschlussfassung vorzulegen: Bei Baulückenschließungen und der Aufstockung von mindergenutzten Grundstücken aus der Liste des Kölner Baulückenprogramms wird für die Dauer von fünf Jahren die Erhebung von Stellplatzablösebeträgen in einem von der Verwaltung zu definierenden Gebiet, das neben dem Stadtbezirk Innenstadt auch insbesondere Stadtteile umfasst, in denen nach wie vor Baulücken und Mindernutzung aufgrund Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg in nicht unerheblicher Zahl bestehen, auf 50% der bisherigen Summen nach allen Privilegien bei Baulücken reduziert bzw. bzw. bei Mindernutzungen auf sie (A.d.fdp-koeln.de-Redaktion: entspricht Änderungsantrag von CDU und Grünen) ganz verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Definition der Begriffe „Baulücke“ und „Mindernutzung“ vorzuschlagen, die einen Missbrauch dieser Regelung ausschließt. Nach Inkrafttreten der Neuregelung werden alle betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben und über die Neuregelung informiert, um für dieses Instrument der Stadtbildverbesserung, Wohnraumschaffung und Ankurbelung der Bauwirtschaft zu werben. Dem Ausschuss wird nach vier Jahren ein Bericht über den Erfolg dieser Regelung und ein Beschlussvorschlag für das weitere Vorgehen vorgelegt. Ferner wird die Verwaltung angehalten, weiterhin Baugebote zu erlassen. Dem Ausschuss wird jährlich ein Bericht über den Sachstand der entsprechenden Verfahren vorgelegt. Begründung: Der bisherige Vorschlag ist wegen seiner differenzierten Behandlung von Baulücken und Mindernutzungen unpraktikabel (macht die vorübergehende Errichtung einer Garage aus einer Baulücke eine Mindernutzung, um in den vollen Genuss der Privilegierung zu kommen) und ungerecht (die, die mehr leisten, werden weniger privilegiert). Außerdem ist die Reduzierung nur um 50% für Baulücken in der linksrheinischen Innenstadt für die Auslösung eines kleinen „Baubooms“ vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Privilegierungen der bisher gültigen Ablösesatzung nicht ausreichend. Nur 200 der 3000 Baulücken, die in der ursprünglichen Begründung genannt werden, liegen in der linksrheinischen Innenstadt. Ferner missachtet eine Beschränkung auf dieses Gebiet die große Zahl von Baulücken und Mindernutzungen zum Beispiel innerhalb des Gürtels. Ein Auftrag an die Verwaltung ohne klaren Zeitrahmen würde die Planungs- und Bautätigkeit in diesem Bereich gänzlich zum Erliegen bringen, weil jeder Bauherr auf die Neuregelung warten würde.

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