Resolution für unabhängigere Oberbürgermeister

05.12.2012 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates setzen zu lassen.

Der Rat möge beschließen: 

Der Rat der Stadt Köln fordert den Landtag auf, wie folgt zu beschließen.

• Die Entkoppelung der Kommunalwahl von der Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters soll erhalten bleiben, da dadurch vermehrt auch unabhängigere Persönlichkeiten durch die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger an die Spitzen der Stadt Köln gewählt werden können.

• Die Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten soll auf acht Jahre verlängert und insofern mit den Amtszeiten von Beigeordneten kompatibel gemacht werden.

Begründung:

Im Zuge der von CDU und FDP im Landtag eingeleiteten Reform der Gemeindeordnung im Jahr 2007 wurde unter anderem auch das Kommunalwahlrecht geändert. Seither finden die Wahlen der kommunalen Hauptverwaltungsbeamten und die Wahlen der kommunalen Vertretungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt.

Die Bemühungen der früheren schwarz-gelben Landesregierung haben vielerorts ermöglicht, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für parteiunabhängige Bewerberinnen und Bewerber entscheiden konnten. Darüber hinaus wurde die Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten von fünf auf sechs Jahre verlängert, was dazu geführt hat, dass substanzielle Ergebnisse durch mehr Kontinuität in der Verwaltungsführung möglich wurden. 

Die Rot-Grüne Landesregierung plant nun, die personenbezogenen Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen mit der vom Parteienwettbewerb geprägten Wahl des Rates zusammenzulegen. Damit würde unabhängigen Oberbürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten die ihnen gebührende Aufmerksamkeit zur Präsentation ihrer Vorstellungen und Konzepte genommen, denn der Fokus würde unweigerlich auf die Parteien verlagert.

Darüber hinaus würde sich die Wahlperiode der Hauptverwaltungsbeamten auf einen Zeitraum verkürzen, der für unabhängige und verwaltungsexterne Bewerber nicht ausreicht, um sich angemessen einzuarbeiten und gleichzeitig substanzielle Ergebnisse zu erzielen. Hierdurch würde das Amt für diese Personengruppe unattraktiv gemacht und sie faktisch aus dem Bewerberkreis ausschließen.

Anders als behauptet würde die von Rot-Grün geplante Wahlzusammenlegung den Kommunen keine Entlastungen bringen. Zurzeit findet die Wahl der kommunalen Vertretungen am Tag der Europawahl statt. Da der Wahlzyklus für die Europawahl weiterhin bestand hat, wird es auch in Zukunft zwei Wahltermine geben. Der Organisationsaufwand für die Kommunen wird also durch das Vorhaben von Rot-Grün nicht abgesenkt.

Um das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters zu stärken und es auch für Fachkräfte außerhalb der Verwaltung attraktiv zu machen, ist der von Rot-Grün vorgelegte Gesetzesentwurf nicht geeignet. Für mehr Kontinuität in der Verwaltungsführung wäre es hingegen sinnvoller, die Wahlzeit der Hauptverwaltungsbeamten mit den Regelungen der Amtszeiten von Beigeordneten kompatibel zu machen und insofern auf acht Jahre zu verlängern.

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