Sanierungsbedürftige Schulgebäude
08.11.2001 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
In der heutigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurde auf Antrag von CDU und FDP folgendes einstimmig beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt Modelle zu prüfen, die im Zusammenhang mit der ab 2002 geänderten Schulbauförderrichtlinie kurzfristige und schnelle Lösungen unter ganzheitlicher Betrachtung sämtlicher immobilienwirtschaftlicher Aufgabenbereiche (insbesondere der Optimierung von Baumanagement-, Finanzierungs-, Controlling- und Bewirtschaftungsgesichtspunkten) und unter Einbeziehung von Public-Private-Partnership-Modellen bei der Schulsanierung herbeiführen. Begründung: Um den Instandhaltungsstau an den Kölner Schulen transparent und steuerbar zu machen, wurde von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln eine Prioritätenliste zur Abarbeitung des in den letzten 30 Jahren entstandenen Sanierungsstaus erarbeitet. Diese Prioritätenliste führt alle Maßnahmen auf, die zur Wiedererreichung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebes erforderlich sind. Zur Abarbeitung dieser Maßnahmen stehen der Gebäudewirtschaft 63,5 Mio. DM jährlich zur Verfügung. Dies sind 1,2 % des Wiederbeschaffungswertes der Kölner Schulen und ca. 25 Mio. DM mehr als noch im Jahre 1999. Unter bestehenden Voraussetzungen würde es trotz dieses von CDU und FDP vorangebrachten gewaltigen finanziellen Kraftaktes wahrscheinlich noch 8 bis 10 Jahre dauern, bevor der durch falsche frühere politische Entscheidungen entstandene Sanierungsstau vollständig abgearbeitet werden kann. Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer Sicht zwingend geboten, über Finanzierungsmodelle und –lösungen nachzudenken, die berücksichtigen, dass eine umgehende Sanierung der Schulgebäude nach den Vorstellungen der Stadt Köln geschieht und das Eigentum der Stadt an den Schulen nicht tangiert wird. Dabei ist sicherzustellen, dass die Finanzierung zu Kommunalkreditkonditionen oder günstiger zu erfolgen hat und die besondere Haushaltssituation der Stadt Köln beachtet wird. Auf den beständigen Druck nordrhein-westfälischer Kommunen für andere Rahmenbedingungen bei der Sanierung von Schulen reagiert jetzt endlich das Land. Die Planungen der Landesregierung und der Beschluss des Gesetzesentwurfes im Juli d. Js. zur Einführung einer Schulpauschale ab dem Haushaltsjahr 2002, die neben Schulneu-, erweiterungs- und –umbau auch für Modernisierung und Sanierung von Schulgebäuden eingesetzt werden wird endlich ein längst überfälliger Ansatzpunkt für die von uns angestrebten o.g. neuen Lösungsansätze geschaffen. Die mittels Schulpauschale neuen Finanzierungsmöglichkeiten bei der Schulsanierung könnten bei Risikoreduktion und gleichzeitiger Kostenersparnis für die Kommunen neben deutlichen Zeitgewinnen (Halbierung der derzeit erwarteten Zeiterfordernisses von 8-10 Jahren) auch der Baukonjunktur zu Gute kommen. Wie früh und intensiv sich andere Bundesländer bereits mit dieser Thematik beschäftigt haben zeigt sich etwa in Hessen, wo die Deutsche Immobilien Leasing, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank AG, in 5 marode Schulgebäude über 100 Mio. DM für Sanierungszwecke investiert hat.