Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln - Umgestaltung des Ebertplatzes
Gemeinsamer Änderungsantrag von Grünen, SPD, CDU, Linke, FDP und Volt
23.03.2021 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Beschluss:
1. Verfahren
Die Verwaltung wird beauftrag gemäß Anlange 8 im Vorfeld des geplanten europaweiten VgV–Verhandlungsverfahren Variante 1 und 2 durch eine komprimierte Vorqualifizierung unter Einbindung der Erkenntnisse aus der temporären Nutzung zu konkretisieren. Darüber hinaus soll eine Klärung über die städtebauliche Grundidee sowie die gewünschte zukünftige Nutzung herbeigeführt werden. Dazu ist die Öffentlichkeit über ein geeignetes Verfahren einzubinden.
2. Gutachten
Die im Rahmen einer Vorqualifizierung vorgebrachten Ideen sollen von externen Experten gutachterlich begleitet werden. Dies gilt sowohl für eine Begleitung im Fachbereich Verkehr als auch im Bereich Statik und der technischen Umsetzung inkl. des Brandschutzes und der energetischen Sanierung.
3. Flächenaufteilung
Zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens für den Ebertplatz sollen vordringlich die verkehrlichen Rahmenbedingungen geklärt werden, damit deutlich wird, welche zusätzlichen Flächen zur Gestaltung des Platzes zur Verfügung stehen können.
Die Planungsbüros haben zudem Gestaltungsideen für den konzeptionellen Betrachtungsraum „Ringe“ (vom Rhein bis Kümpchenshof sowie von der Eigelsteintorburg bis St. Agnes einschließlich des Sudermanplatzes und der angrenzenden Verkehrsflächen) unter Beachtung des Beschlusses des StEA vom 28.03.2019 zur Vorlage 3880/2018 zu erarbeiten.
4. Nutzung
Analog zu einer gutachterlichen Begleitung in technischer Hinsicht muss im Rahmen der Vorqualifizierung seitens der jeweils zuständigen Fachämter eine belastbare Aussage zur Umsetzbarkeit einer vorgeschlagenen Nutzung erbracht werden. Hierzu sollen ein Raumprogramm sowie entsprechende Betreiber- und Finanzierungskonzepte dargelegt werden.
5. Weiteres Verfahren
Die im Rahmen der komprimierten Vorqualifizierung erarbeiteten Ergebnisse sind die Basis für die weitere Beauftragung der Planungsleistungen im europaweiten VgV-Verhandlungsverfahren gem. § 17 Vergabeverordnung. Der Beauftragung muss ein mehrstufiges Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschaltet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den beteiligten Gremien, insbesondere der Bezirksvertretung Innenstadt, dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Finanzausschuss, regelmäßig – mindestens aber halbjährlich – zum Stand des Verfahrens zur Umgestaltung des Ebertplatzes zu berichten.