Standorte zur Ansiedlung von E-Speichertechnologie

09.03.2017 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller haben gebeten, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses am 09.03.2017 aufzunehmen:

Beschluss:
Der Rat hat am 10.05.2016 die Verwaltung per Beschluss wie folgt beauftragt: „Die städtische Wirtschaftsförderung wird beauftragt, die Ansiedlung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E-Speichertechnologie gezielt zu fördern.“

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, eine geeignet große Fläche im Industriepark Nord für die Ansiedlung von Industrie-Unternehmen der E-Speichertechnologie-Branche zu reservieren,
weitere geeignete – möglichst städtische - GE/Flächen im Kölner Stadtgebiet zu identifizieren und dem Wirtschafts- und Liegenschaftsausschuss darzustellen.

Begründung:
Die Verwaltung hat am 29.08.2016 auf Anfrage von CDU und GRÜNE in ihrer Mitteilung „Industrieansiedlung von Speicherzellenfertigung“ .“(2068/2016) mitgeteilt: „Der Industriepark Köln-Nord eignet sich daher für jedwede industriell geprägte Ansiedlung.“

Weiter führt die Verwaltung aus: „Der Industriepark Köln-Nord besticht durch seine hervorragende Lage und die optimale Anbindung. Eigene Auf- und Abfahrten verknüpfen den Industriepark mit der leistungsstarken, sechsspurig ausgebauten Industriestraße, so dass der moderne Gewerbestandort unmittelbar an das Autobahnkreuz Köln-Nord mit Zugang zu den Bundesautobahnen A1, A57 und A3 angebunden ist.“

Begründung der Dringlichkeit:
Die Verwaltung führt zur Nachfrage für Flächen im Industriepark Köln-Nord aus: „Aufgrund des stark eingeschränkten Gewerbeflächenangebots in Köln sind die Potenzialflächen des Industriepark Köln-Nord insbesondere bei Unternehmen der Logistikbranche stark gefragt.“

Da aktuelle Anfragen von Logistik-Unternehmen für den Industriepark Köln-Nord vorliegen, ist eine Reservierung eines geeignet großen Flächenpotenzials für die E-Speichertechnologie-Branche dringlich geboten und bedarf auch einer eindeutigen politischen Willensbekundung.

Ein wesentliches Kriterium bei der Industrieansiedlung ist - neben infrastrukturellen Anforderungen einer Ansiedlung- vor allem auch der Mindestbesatz an zu schaffenden Arbeitsplätzen. Für die Vermarktung der Flächen an um- oder ansiedlungswillige Unternehmen wurden in langjähriger Praxis Auswahlkriterien entwickelt, dazu gehören insbesondere: Arbeitsplatzbesatz, Art des Gewerbes, Investition am Standort, ansprechende Architektur und Umweltbelastungen. Mit der städtischen Flächenvorratspolitik und dem städt. Flächenmanagement werden in erster Linie die Ziele verfolgt, Arbeitsplätze in Köln zu erhalten bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen und einen prosperierenden Wirtschaftsstandort zu sichern. Der Arbeitsplatzbesatz zählt deshalb zu den maßgeblichen Vergabekriterien.

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