Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen

06.09.2012 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung setzen zu lassen.

Der Rat möge beschließen:

Der Rat der Stadt Köln macht von seinem Rückholrecht (§ 41 Abs. 3 GO NRW) Gebrauch und hebt den Beschluss des Verkehrsausschusses von 04.09.2012, die Entscheidung über die Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen, Beschlussvorlage 3132/2011, in die Haushaltsplanberatungen zu vertagen, auf und beschließt die in der Beschlussvorlage 3132/2011 vorgesehene Alternative 1 (Teilinbetriebnahme zwischen Servinstraße und Rodenkirchen).

Begründung:

Der Rat hat mit Beschluss vom 07.10.2010 die vorzeitige Teilinbetriebnahme des nördlichen Abschnitts der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn beschlossen. Außerdem hatten Verwaltung und KVB in der entsprechenden Vorlage angekündigt, die Machbarkeit einer südlichen Teilinbetriebnahme detaillierter zu prüfen.

Die entsprechende Prüfung ist abgeschlossen und die ungeduldig erwartete Beschlussvorlage wurde mit erheblichem zeitlichem Verzug vorgelegt. Eine weitere Vertagung in dieser zeitkritischen Frage wäre unverantwortlich, weil jedes Jahr des vorzeitigen Betriebes die zusätzlich notwendigen Investitionen rentierlicher macht.


Es kann nicht sein, dass die Milliardeninvestition der Nord-Süd-Stadtbahn mit den erheblichen Belastungen für die Kölner Bürgerschaft und Wirtschaft während der Bauphase nun in ihrem südlichen Ast weitere mindestens 7 ½ Jahre – die KVB sprechen inzwischen von einer Gesamtinbetriebnahme im Dezember 2019 – ungenutzt bleibt. 

Der Rat der Stadt Köln muss daher von seinem Rückholrecht (§ 41 Abs. 3 GO NRW) Gebrauch machen, um nicht durch schuldhaftes Zögern das Projekt noch unwirtschaftlicher zu machen und um Schaden von der Stadt Köln und seinen Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden.

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