Urheberrechte bei städtischen Bauvorhaben

17.09.2001 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09.2001 stellte die FDP-Fraktion folgende Anfrage: Bei der Umgestaltung der Domplatte musste die Stadt schmerzlich erfahren, wie sehr die Gestaltungsspielräume eingeschränkt sind, wenn die Urheberrechte von Bauvorhaben nicht bei der Stadt, sondern beim planenden Architekten verblieben sind. Herr Beigeordneter Fruhner erklärte im Ausschuss auf Nachfrage, früher sei die Sicherung der Urheberrechte leider versäumt worden. Dies werde zwischenzeitlich aber anders gehandhabt. Wir fragen die Verwaltung: 1. Welche städtische Dienstsstelle war/ist für die Aushandlung der entsprechenden Verträge mit den Architekten und die versäumte Sicherung des Urheberrechtes durch die Stadt verantwortlich? 2. Seit wann sichert sich die Stadt die Urheberrechte und inwieweit sind aktuell abgeschlossene Bauvorhaben wie z. B. der Neubau des Wallraf-Richartz-Museums von dieser Regelung betroffen? 3. Wie stellt die Verwaltung langfristig sicher, dass die Sicherung der Urheberrechte ausnahmslos bei allen Projekten der Stadt zum Tragen kommt?

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