Vergleichsvereinbarung Messe

15.03.2016 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die Antragsteller hat gebeten, folgenden Zusatzantrag zur o.a. Beschlussvorlage der Verwaltung in die Tagesordnung der Ratssitzung am 15. März 2016 aufzunehmen:

Beschluss:

Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ergänzt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf eine abschließende Lösung hinzuwirken, die eine dauerhafte Nutzung der Grundstücke „Messehallen Nord“, die sich im Eigentum der Grundstücksgesellschaft KölnMesse GbR 15-18 GbR (Esch-Fonds) befinden, durch
die Koelnmesse GmbH auch nach 2035 für Zwecke des Messegeschäfts gewährleistet.
2. Die Sparkasse KölnBonn wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der Kündigung der von ihr zugesagten Rückkaufgarantie für o.a. Grundstücke unverzüglich Verhandlungen mit der Koelnmesse GmbH mit dem Ziel aufzunehmen, ihren Beitrag zu einer
konstruktiven Lösung des bestehenden Konflikts zu leisten, um auch nach 2035 für die Fortsetzung der Messe-Nutzung in den Messehallen Nord Rechtssicherheit zu schaffen. Die Kündigung der Garantiezusage enthebt die Sparkasse KölnBonn nicht von der Verpflichtung, zu einer Lösung im gesamtstädtischen Interesse beizutragen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern die Vergleichsvereinbarung zwischen dem Esch-Fonds, der Koelnmesse GmbH und Stadt Köln geschlossen wird, die notwendigen Abstimmungen mit der EU-Kommission in Hinsicht auf beihilfe- und vergaberechtliche Fragen durchzuführen, um die notwendige Rechtssicherheit für die Umsetzung der Vergleichsvereinbarung zu schaffen. Dem Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum
Köln ist fortlaufend zu berichten.

Begründung:

Die Antragsteller halten die Zustimmung zu erzielten Vergleichsvereinbarung für notwendig, weil so der langjährige Konflikt über das Mietverhältnis der Messe-Nordhallen so gelöst wird,
dass die Koelnmesse eine gesicherte Perspektive für ihre geschäftliche Weiterentwicklung erhält. Die Koelnmesse kann ihre geplanten und bereits begonnenen Investitionen im Rahmen des Masterplans Messe 3.0 nur durchführen, wenn sie Rechts- und Planungssicherheit an ihrem Standort hat. Nur so ist die Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit als notwendige Voraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg möglich. Dieser Erfolg kommt dem Wirtschaftsstandort Köln zugute und sichert Arbeitsplätze bei der Kölnmesse, in Köln und Der Region. Eine Fortsetzung des Rechtsstreits über das Mietverhältnis auf unabsehbare Zeit gefährdet die Zukunftsfähigkeit der Messe und birgt ein unkalkulierbares Risiko, zumal in diesem Konflikt nach Einschätzung der seitens der Stadt und der Koelnmesse beteiligten Verhandler kein signifikant besseres Ergebnis zu erwarten wäre.
Auf Basis des ergangenen EuGH-Urteils vom 28.10.2009 nehmen alle Streitparteien zur Kenntnis, dass zwischen dem Vergaberechtsverstoß und dem Grundstücksvertrag über die
Nordhallen-Grundstücke kein rechtlicher Zusammenhang besteht, wodurch die städtische Seite eine Handhabe hätte, den Esch-Fonds zu einer Gesamtlösung im Rahmen der in Rede stehenden Vergleichsvereinbarung bewegen zu können.

Der Schlüssel zur Lösung des Grundstückskonflikts liegt zum großen Teil bei der Sparkasse
KölnBonn, deren Rechtsvorgänger Stadtsparkasse Köln, den damaligen Messe-Gesamtdeal initiiert und federführend vorangetrieben hat. Die Ansiedlung der RTL-Group auf dem Grundstück der alten Messehallen, die sich auch im Eigentum des Esch-Fonds befinden und für das die Sparkasse bis heute als Mieter und Weitervermieter fungiert, war Ausgangspunkt und faktisch Bestandteil des Messe-Nordhallendeals, der im Übrigen in 2003 gegen die Empfehlung der damaligen Koelnmesse-Geschäftsführung durchgesetzt wurde. Die von der Sparkasse abgegebene Garantiezusage vom 17.12.2003 gegenüber der Koelnmesse war die Voraussetzung dafür, dass die Grundstücke, auf denen dann die Nordhallen errichtet wurden, seitens der Koelnmesse am 18.12.2003 an den Esch-Fonds veräußert wurden. Ohne diese Garantieerklärung wäre der Verkauf nicht erfolgt. Daraus leitet sich für Antragsteller bis heute die besondere Verantwortung der Sparkasse für die Lösung der Grundstücksfrage ab. Aus dieser Verantwortung möchten die Antragsteller im gesamtstädtischen Interesse die Sparkasse – auch als Teil der „kommunalen Familie“ - nicht entlassen. Vielmehr ist es an der Zeit, dass auch sie handelt.

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