Vorzeitige Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Rodenkirchen

30.04.2013 Beschlüsse der Ratsgremien FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Die FDP-Fraktion hat gemeinsam mit den Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen folgenden Dringlichkeitsantrag in die Sitzung des Rates am 30.04.2013 eingebracht, der mehrheitlich beschlossen wurde.

Der Rat stimmt der vorzeitigen Teilinbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bahnhof Sürth (sechs Fahrten/Tag) bzw. Bahnhof Rodenkirchen zu. Er beauftragt die Verwaltung, hierzu den südlichen Abschnitt der 1. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn zwischen Severinstraße und Bonner Wall sowie den Abschnitt der 2. Baustufe zwischen Bonner Wall und Schönhauser Straße Ende 2015 in Zusammenarbeit mit der KVB in Betrieb zu nehmen.

Hierfür soll das Liniennetz der KVB für den Zeitraum bis zur endgültigen Inbetriebnahme um eine Linie 17, die zwischen der Severinstraße und dem Bahnhof Sürth bzw. dem Bahnhof Rodenkirchen verkehrt, ergänzt werden. Zur fristgerechten Umsetzung der Teilinbetriebnahme Süd werden Verwaltung und KVB beauftragt, die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.

Die zusätzlichen Investitionskosten betragen rd. 5,3 Mio. € (rd. 7,8 Mio. € abzüglich rd. 2,5 Mio. € für die Wendeanlage). Die Folgekosten in Höhe von 8,74 Mio. € bedeuten einen Mehraufwand von rd. 7,05 Mio. € gegenüber einem Verzicht auf eine Teilinbetriebnahme. Sie setzen sich zusammen aus dem zusätzlichen Betriebsaufwand in Höhe von rd. 7,94 Mio. € pro Jahr (2,2 Mio. € für den Fahrbetrieb, 0,23 Mio. € für den Fahrgastservice, 5,93 Mio. € für den Betrieb der Infrastruktur abzüglich 0,42 Mio. € zusätzliche Erlöse) sowie Abschreibungen auf die nur für die Teilinbetriebnahme nutzbaren Anlagen in Höhe von 0,8 Mio. € pro Jahr und sind im Rahmen der Betrauung zu berücksichtigen.

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