Wahlkampf-Abkommen

07.05.2004 Initiativen FDP-Kreisverband Köln

Kölner Runder Tisch für Integration Herrn Konrad Gilges Kartäusergasse 9-11 50678 Köln Sehr geehrter Herr Gilges, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5. Mai 2004, welches ich heute erhalten habe. Wie Sie in Ihrem Schreiben an mich feststellen, halten wir es als Kölner FDP weiterhin für begrüßenswert, Wahlkämpfe und Wahlkampfäußerungen dahingehend zu prüfen, ob zu Lasten von Minderheiten Wahlkampf geführt wird. Wie Sie wissen, hat die Kölner FDP sich in der Vergangenheit inhaltlich an das Fairnessabkommen gehalten und wird dies selbstverständlich auch unabhängig von einer Unterschrift in der Zukunft weiterhin so handhaben. Wir empfinden es als Selbstverständlichkeit, unabhängig davon ob man ein solches Abkommen unterschreibt oder nicht, dass Sie nicht nur unseren Wahlkampf, sondern auch den der anderen Parteien beobachten und begleiten. Wir werden als Liberale aber nicht akzeptieren, dass die Formulierung von Tatsachen und Sachzusammenhängen mit dem Etikett der Rechtslastigkeit versehen werden. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Kölner Polizeipräsident, Herr Steffenhagen, und der Oberbürgermeister der Stadt Köln, Herr Schramma, festgestellt, dass es einen Sachzusammenhang gibt zwischen der Zahl der illegal Eingereisten in Köln und der Entwicklung bestimmter Arten von Kriminalität. Dies ist von den Medien in breiter Form berichtet worden und die Äußerungen des Polizeipräsidenten und des Oberbürgermeisters sind nicht angezweifelt worden. Die politische Kultur in Köln darf sich nicht dahingehend entwickeln, dass bestimmte Tatsachen nicht mehr ausgesprochen werden dürfen, weil sie bestimmten Gruppen genau zugeordnet werden können. Dabei darf Herkunft, Geschlecht oder Religion weder zu Diffamierung oder Diskriminierung führen, noch darf sie aber auch als Schutz vor berechtigter, sachlich zutreffender Kritik dienen. Sicherlich, sehr geehrter Herr Gilges, kennen Sie die Geflogenheiten vor Gericht. Jeder, der einen anderen Menschen vor Gericht bewerten oder seine Handlungen beurteilen soll, muss als absolut unbefangen gelten. Dies ist in unserem Rechtsstaat sichergestellt. Dadurch, dass sowohl Frau Bartscherer als auch Herr Fey sich in unterschiedlicher Form und Art und Weise in der kommunalpolitischen Diskussion beteiligt haben und Stellung genommen haben, sind Sie für uns als Kölner FDP nicht mehr frei in der Beurteilung unserer politischen Arbeit. Daher kann ich Ihnen nur zum wiederholten Male anbieten, dass die Kölner FDP bereit ist, Ihr Fairnessabkommen zu unterschreiben, falls Sie z. B. Herrn Dr. Zerbes und Herrn Prof. Dr. Küpper als Schiedsleute gewinnen können. Mit freundlichen Grüßen Reinhard Houben

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