Zustände auf dem Schulgelände Hardtgenbuscher Kirchweg
09.02.2011 Anfragen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die FDP-Fraktion hat folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung setzen lassen:
In den vergangenen Wochen erreichten die FDP-Fraktion einige Elternbeschwerden, vorrangig von Schülerinnen und Schülern der Albert-Schweitzer-Realschule, aber auch des Heinrich-Heine-Gymnasiums sowie von Vereinskindern und -jugendlichen über die schlechten Zustände in und um die Sporthalle auf dem Schulgelände am Hardtgenbuscher Kirchweg. Sanierungsarbeiten an der Fassade und dem Dach, die im Jahre 2009 begannen, wurden nach wenigen Monaten abgebrochen. Seitdem liegen Ziegelsteine, Holzlatten und Teile von Gerüsten, die für die Sanierungsarbeiten benötigt wurden, verstreut und für jedermann zugänglich um die Sporthalle.
Die Vordächer über den Ein- und Ausgängen der Sporthallen wurden im Zuge der Arbeiten abmontiert, jedoch bei bzw. nach Baustop nicht wieder angebracht. Die Folge davon ist bei starkem Regen in den Flur bzw. Vorraum laufendes Wasser, welches sich dort staut. Somit ist dort eine Gefahrenquelle für die Kinder und Jugendlichen entstanden, die dadurch zu Fall kommen können.
Auch innerhalb der Sporthallen gibt es Mängel. Der in Halle 5 neu verlegte Boden wirft bereits Blasen, wahrscheinlich durch Feuchtigkeit.
Viel schlimmer zeigt sich jedoch die Situation in den Umkleiden und Duschen. In den Umkleiden hängen Elektrokabel aus der Decke, in manchen Duschen und Toiletten gibt es keine Deckenverkleidung mehr. Abmontierte Lampen liegen in nicht funktionsfähigen Waschbecken, lose Bleche mit scharfen Kanten hängen ebenfalls von der Decke herab sowie Rigipsplatten stehen verteilt in den Duschräumen. Ein Zustand, der großes Gefahrenpotential birgt.
In diesem Kontext bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wurde mit den Sanierungsarbeiten begonnen, wann und aus welchen Gründen wurden diese eingestellt und warum wurden sie bisher nicht wieder aufgenommen?
2. Wann ist mit der Beseitigung des Gefahrenpotentials in den Umkleiden und Duschen zu rechnen?
3. Welche Schäden (gerade im Bereich der nicht abgeschlossenen Dacharbeiten) sind seit dem Baustop hinzugekommen und auf welchen Betrag belaufen sich diese?
4. Wann werden die Sanierungsarbeiten wieder aufgenommen und wann ist damit zu rechnen, dass diese vollständig abgeschlossen sein werden?
5. Wer trägt die Mehrkosten dieser Maßnahme?
Die Beantwortung der Anfrage ist auch dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft und dem Sportausschuss zur Kenntnis zu geben.