Ältestenrat hält an Leitfaden fest
07.12.2006 Meldung Stadt Köln
Regelwerk bleibt trotz neuer Rechtsprechung zur Amtsträgerschaft bestehen Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) Mitte des Jahres festgestellt hat, dass Mandatsträger grundsätzlich keine Amtsträger sind, ist die rechtliche Schutzfunktion des „Leitfadens für Ratsmitglieder im Umgang mit mandatsbezogenen Vorteilen” weitgehend entfallen. Gleichwohl hat der Ältestenrat der Stadt Köln in seiner letzten Sitzung beschlossen, am dem Regelwerk festzuhalten. Auch nach Änderung der Rechtsprechung steht der Rat weiterhin zu den im Leitfaden festgelegten Grenzen der Mandatsausübung. Damit setzt der Ältestenrat ein deutliches Zeichen, seine Bemühungen um Transparenz und den Weg, der mit dem 2002 vom Rat erlassenen Ehrenkodex seinen Anfang nahm, konsequent weiter zu verfolgen. „Nur der Mut zur Durchsichtigkeit rechtfertigt das mit dem Mandat übertragene Vertrauen. Dieser Mut hat sich bewährt. Das zeigt sich auch am Beispiel der Städte Bonn und Stuttgart, die sich ebenfalls einen Leitfaden gaben“, so die Begründung des Ältestenrats für seinen Beschluss. Köln hatte 2004 als erste deutsche Großstadt einen Leitfaden erstellt. Erstmals wurde damit verbindlich geklärt, bis zu welcher Grenze die auf Bundes- und Landtagsebene übliche und notwendige Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen und Interessenvertretern auch in der Kommune möglich bleibt. Der Leitfaden schuf für die Mitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen den Rahmen, indem sie sich bewegen können. So bleiben kommunikatives Handeln und der Kontakt mit den Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen als wesentliche Bestandteile der Mandatsausübung möglich. Als Kontrollgremium fungiert ein Ältestenrat unter Vorsitz eines Notars, in dem der Oberbürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der vier großen Parteien im Rat sitzen.