„Arbeiterstrich“ Folge des Fischer-Volmer-Erlasses für Köln
29.03.2005 Meldung FDP-Landtagsfraktion NRW
Engel berichtet über Akteneinsicht Gespannt lauschten die Zuhörer im Saal Halm in Frechen dem ausführlichen Bericht von Horst Engel, MdL, der über den sogenannten „Arbeiterstrich“ berichtete, der die Stadt Pulheim, die Kreisverwaltung und die Stadt Köln jeweils im Sommerhalbjahr von Juni 1999 bis September 2002 beschäftigte. Zusammen mit seiner Bundestagskollegin Gisela Pilz, MdB, Mitglied im Bundestagsinnenausschuss, stellten sie sich den Fragen der Zuhörer. Engel hatte zur Vorbereitung erstmals das „NRW-Informationsfreiheitsgesetz“ in Anspruch genommen und sich bei der Stadt Pulheim ausführlich informiert. „Die Akten sind eindeutig. Die Stadt Pulheim erhielt Anfang Juni 1999 den ersten Hinweis von einem empörten Bürger, der in seinem Brief schilderte, dass sich auf der Venloer Straße 1410 (unweit der Autobahnanschlussstelle Köln-Bocklemünd) ständig ein großer Pulk von Leuten aus der ehemaligen Sowjetunion aufhält, dass sogar Radfahrer behindert werden“, so Engel. Die Behörde ahnte nicht, was vorging, informierte aber vier Wochen später die Polizeiinspektion IV in Köln, da die Örtlichkeit auf dem Stadtgebiet Köln lag. Ein Anruf des Bundesgrenzschutzes von der Flughafenwache Köln-Wahn ließ die Beamten im Pulheimer Ordnungsamt aufhorchen: Der BGS-Beamte schilderte, „dass man zufällig auf Praktiken der Stadt Köln gestoßen sei, die im Zusammenhang mit dem ‚Arbeiterstrich’ stehen könnten. Dritte Personen, vorrangig Stadtstreicher, Sozialhilfeempfänger etc., werden von mutmaßlich organisierten Kreisen angesprochen, um bei den Bezirksämtern als Einladender eine Verpflichtungserklärung für Ausländer zu erhalten und hierdurch ein Besuchervisa zu erwirken. Die Ausländerstellen der Stadt Köln erheben keine Bonitätsprüfung und nur eine Gebühr in Höhe von 5,- DM (Beglaubigung einer Unterschrift)“, notierten die Beamten. In einem Info der Grenzschutzdirektion Koblenz für seine Mitarbeiter, dass die Stadt Pulheim per Fax erhielt, wurde ein aufschlussreiches Beispiel genannt: „Auf diese Weise erlangten alleine von Juli bis Oktober 2000 in Köln zwei türkische Staatsangehörige insgesamt 445 Verpflichtungserklärungen. Mittlerweile beauftragen die dortigen Mittelsmänner vorwiegend Personen aus dem Rauschgiftmilieu mit der Abholung der Verpflichtungserklärungen“, so das BGS-Info weiter. Neue Beschwerden führten dann im Sommer 2000 schließlich doch zur ersten gemeinsamen Kontrolle durch die Stadt Pulheim und der Ausländerbehörde Erftkreis. Auch 2001 und 2002 wurde kontrolliert. Erst im September 2002 war der Spuk vorbei. Den Beamten bot sich immer das gleiche Bild: Die angetroffenen Personen, Männer zwischen 30 und 40 Jahren, alle aus der Ukraine, konnten sich stets mit gültigen Pässen, einem 90-Tage Besucher-Visum der deutschen Botschaft in Kiew und dem „ADAC-Carnet de Touriste“ ausweisen. Sie hausten in den Busch- und Waldstreifen links und rechts der Venloer Straße, teils in Erdlöchern, teils unter Planen, teils unter freiem Himmel. Sie boten sich als Tagelöhner an und wurden täglich zu ihren im Land verteilten Arbeitsplätzen gefahren. Engel: „Eine an einem Ast aufgehängte und mit Wasser aus dem Pulheimer See gefüllte Cola-Flasche diente z.B. als ‚Dusche’. Menschenunwürdig.“ Erst Telefonate der Stadt Pulheim mit dem Bundesgrenzschutz und Fax-Anfragen des Erftkreises bei der Botschaft in Kiew brachten Klarheit: Die Beamten hatten es mit den Opfern bandenmäßig organisierter Schleuser zu tun, die die laxe Visa-Praxis ausnutzten, um als Schwarzarbeiter in Deutschland Geld zu verdienen. Auf die Kriminalstatistik (PKS) angesprochen, erläuterte Engel, dass das Bundeskriminalamt (BKA) den Anstieg der Schleuserkriminalität in der PKS eindeutig nachgewiesen hat: Gegenüber 2000 in den beiden Folgejahren ein Anstieg um 36,6 bzw. 37,5 Prozent. Zum Beispiel konnten alleine einer Tätergruppe 16.500 Visaerschleichungen nachgewiesen werden. Die Transporte erfolgten mit großen Reisebussen. 450 Transporte wurden nachgewiesen. Jedes Schleuser-Opfer musste mindestens 500 US-Dollar zahlen, so dass diese Schleuserbande „deutlich über 8 Millionen US-Dollar aus dem kriminellen Geschäft ziehen konnten“, so Engel. Kriminalisten schätzen, dass in Deutschland rund 100 Schleuserbanden tätig sind. Auf die Frage, warum die Zahlen in der PKS nicht in die Hunderttausende gingen - der ADAC hatte bis Sommer 2001 schon rund 200.000 Carnets verkauft - erläuterte Engel: „Die bundesweiten Richtlinien zur Führung der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ schreiben unter ‚Tatort’ vor: ‚Bei Schleusungen/massenhaftem Erschleichen der Einreisegenehmigung ist bei mangelnder Konkretisierung einer illegalen Einreise (bei vermutlichen Durchschleusungen in einen dritten Staat) diese nicht zu erfassen’. Engel: „Diese Vorschrift führt natürlich dazu, dass nur wenige, konkret zuzuordnende Schleuserdelikte erfasst werden konnten. Warum die Richtlinien vom NRW-Innenminister im März 2003 geändert wurden, wäre noch zu hinterfragen.“ Am 28.3.2003 ordnet das Auswärtige Amt (AA) mit Erlass an, dass Reiseschutzversicherungen weltweit nicht mehr anerkannt werden. Am 28.10.2004 erhalten alle deutsche Auslandsvertretungen AA-Order, die den Fischer-Volmer-Erlass vom 3. März 2000 revidiert. Die Bonität eines Einladenden muss wieder geprüft werden. Das Schleusergeschäft wird in der Masse wieder verstärkt über den Balkan, Italien, Griechenland und Frankreich abgewickelt. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.