„Lex Kahlen“ beim Bleiberecht rechtswidrig

13.03.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP warnt vor eigenmächtige Auslegung des Innenministererlasses Die FDP-Fraktion nahm äußerst überrascht die öffentliche Einlassung des Kölner Stadtdirektors Guido Kahlen zur Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer in Köln auf. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: „Der Umsetzungserlass des Landes NRW zur Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz vom 17. November 2006 regelt eindeutig, unter welchen Bedingungen geduldete Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Offene Fragen oder Interpretationen werden durch Ausführungserlasse des Innenministeriums NRW geklärt. Neu ist, dass sich ein Stadtdirektor der Aufgabe der Auslegung von Ministererlassen annimmt und nach eigenem Gutdünken umsetzen will. Nach öffentlichen Aussagen von Stadtdirektor Kahlen würde die Gewährung des Bleiberechts in Köln an mangelnden Sprachkenntnissen nicht scheitern. Der NRW-Erlass führt hingegen als Voraussetzung eines Bleiberechtes für ausreisepflichtige Ausländer unter Punkt 1.1.6 aus: „Schließlich wird vorausgesetzt, dass sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, …“ Daran schließen sich klaren Ausführungsbestimmungen an, was unter ausreichenden Deutschkenntnissen im Sinne des Erlasses zu verstehen ist. Offensichtlich stehen die Ausführungen von Herrn Kahlen im Widerspruch zum Innenministererlass. Würden aus Herrn Kahlens Vorstellungen Verwaltungshandeln, wäre in Köln der Innenministererlass außer Kraft gesetzt und durch ein „Lex Kahlen“ ersetzt. Außerdem würde sein Verwaltungshandeln eindeutig gegen den Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2006 zum Bleiberecht verstoßen, der eindeutig ausreichende Deutschkenntnisse für die Gewährung eines Bleiberechts einfordert. Der Erlass des Innenministers nennt nicht nur klare Bedingungen (faktische wirtschaftliche und soziale Integration) für die Gewährung eines Bleiberechts, sondern nennt auch Ausschlussgründe (Punkt 1.4 ff des Erlasses NRW) für Personen, die nach dem Erlass kein Bleiberecht erhalten können und deren Aufenthalt in Deutschland konsequent zu beenden ist (Punkt 4. des Erlasses). Dazu wörtlich der Innenminister: „Nicht Bleibeberechtigte werden wir konsequent rückführen.“ (Information der Landesregierung – 1409/12/2006). Diese Rückführungspolitik hat der Rat in seiner Resolution vom 14. Dezember 2006 ausdrücklich bestätigt. Äußerst befremdlich ist in diesen Zusammenhang, dass der Stadtdirektor Rückführungsmaßnahmen für ausreisepflichtige Ausländer, die die Bedingungen der Bleiberechtsregelung nicht erfüllen bzw. bei denen Ausschlussgründe wie Straftaten oder Täuschung der Ausländerbehörde vorliegen, faktisch für nicht durchsetzbar hält. Anscheinend fehlt beim Kölner Stadtdirektor der Willen, den Innenministererlass umzusetzen. Doch der Stadtdirektor will angeblich sogar noch weiter als in seiner öffentlichen Einlassung gehen und sogar Personen, die im erheblichen Maße straffällig (Geldstrafen über 50 bzw. 90 Tagessätze) geworden sind, ein Bleiberecht in Köln gewähren. So ist es aus der Verwaltung zu hören. Das würde nun gänzlich allen Erlassen und Durchführungsbestimmungen sowie auch der Ratsresolution widersprechen. Für die FDP sieht rechtsstaatliches Handeln anders aus. Wir werden darum die Pläne des Stadtdirektors durch eine Anfrage im Ratsausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht sowie durch die Bezirksregierung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Denn auch ein Kölner Stadtdirektor muss sich an Recht und Gesetz halten. Die FDP fordert, dass der Stadtdirektor sich wieder auf rechtstaatliches Handeln besinnt und den Erlass zum Bleiberecht umsetzt. Dazu gehört, dass Voraussetzung für ein Bleiberecht in Köln ausreichende Deutschkenntnisse sind, wie es der Innenministererlass ausdrücklich verlangt, und ausreisepflichtige Ausländer, die kein Bleiberecht erhalten können, konsequent in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Diese Regelung gilt insbesondere beim Vorliegen erheblicher Straftaten und bei vorsätzlicher Täuschung der Ausländerbehörde.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.

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