Beese: Verwaltung darf E-Scooter nicht aus der Stadt treiben
Die vorgeschlagene Sondernutzungsgebühr ist deutlich zu hoch
21.04.2022 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die Verwaltung hat eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorgeschlagen, in der neue Gebühren für E-Scooter, E-Fahrräder und stationäres Car Sharing vorgeschlagen werden. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christian Beese:
„Die vorgeschlagene Gebühr von 85 bis 130 Euro ist deutlich zu hoch. Damit besteht die Gefahr, dass die Anbieter ganz aus der Stadt getrieben werden.
In Düsseldorf werden 30 bis 50 Euro erhoben. Auch andere Städte bewegen sich in dieser Größenordnung. Das wäre auch eine gute Orientierung für Köln.
Außerdem greift die Stadt zum falschen Mittel. Es darf nicht darum gehen, dieses interessante Verkehrsmittel über die Gebührenhöhe zu beschränken, sondern vielmehr müssen in einer Ausschreibung die Bedingungen festgelegt werden, die einen sicheren und allgemeinverträglichen Betrieb in der Stadt sicherstellen. Dazu gehört auch ein stationsbasiertes Prinzip, bei dem die E-Scooter nur in dafür markierten Flächen abgestellt werden können. Ich fordere die Stadt auf, in einem ersten Schritt in der Innenstadt 100 Flächen dafür festzulegen.
Mit einer zu hohen Gebühr läuft die Stadt außerdem Gefahr, gegen das neue Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz zu verstoßen. Darin heißt es: „Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen soll nicht durch kommunale Satzungen so eingeschränkt werden, dass ihr Angebot dadurch verhindert wird.“ (§ 30, Abs. 3). Anstatt langwierige Rechtsstreitigkeiten zu riskieren sollte die Stadt lieber den Dialog mit den Anbietern suchen.“