Beobachtung von pro Köln durch Verfassungsschutz NRW rechtmäßig

01.06.2007 Meldung Innenministerium NRW

Wolf: Frühzeitig auf Gefahren für unsere Verfassung reagieren Das Innenministerium teilt mit: Die Aufklärung der Öffentlichkeit über pro Köln in den Verfassungsschutzberichten des Landes Nordrhein-Westfalen war rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt bestätigt. Mit Beschluss vom 24. Mai 2007 wies es den Antrag von pro Köln auf Zulassung der Berufung zurück. Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Einschätzung des Innenministeriums NRW, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. „Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen - unabhängig von Rasse und Hautfarbe“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf dazu heute. „Wir begrüßen die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass pro Köln auch weiterhin nachhaltig beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können“, betonte der Innenminister. „Insbesondere die kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen werden wir ganz genau registrieren“, sagte der Minister. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz werde auch künftig verhindern, dass rechtsextremistische Organisationen ihre verfassungsfeindliche Agitation unbehelligt fortsetzen können.

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