Briefwahl

Die Stadt Köln schickt Ihnen auf Wunsch die nötigen Unterlagen zu oder nutzen Sie den ...

18.05.2014 Meldung FDP-Kreisverband Köln

Die Briefwahl ist der häufigste Grund für die Beantragung eines Wahlscheines.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:

per Online-Antrag

- Anforderung der Unterlagen per Post mit dem auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antrag und dem dafür vorgesehenen Rückumschlag. Beachten Sie dabei, dass der Umschlag ausreichend frankiert werden muss, da es ansonsten zu einer Verzögerung bei der Zustellung Ihres Briefwahlantrages kommen kann.

- Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch mit Hilfe eines QR-Codes beantragen. Dazu müssen Sie einfach nur den auf der Wahlbenachrichtigung befindlichen QR-Code einscannen und als Identifizierungsmerkmal Ihr Geburtsdatum eintragen. Anschließend bestätigen Sie noch die Datenschutzhinweise und senden den Antrag ab.

- Nutzen Sie das Formular Briefwahlantrag, welches Sie uns ausgedruckt sowie per Fax oder E-Mail zusenden können. Die Formulare finden Sie auf den Seiten zur jeweiligen Wahl.

- Stellen Sie einen formlosen Antrag, den Sie uns per Post, per Fax oder E-Mail zusenden können.
Stadt Köln Amt für Personal, Organisation und Innovation
Wahlen
Hollweghstraße 22-26
51103 Köln
Telefax: 0221 / 221-21922
wahlen@stadt-koeln.de

Bitte geben Sie bei allen Anträgen Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihre vollständige Wohnanschrift an. Weiterhin bitten wir Sie, sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon vorliegen haben, um die Angabe der Nummer im Wählerverzeichnis, unter der Sie geführt werden. Alle schriftlichen Anträge müssen persönlich von der Antragstellerin oder dem Antragsteller unterschrieben sein.

Wenn Sie die Zusendung der Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift wünschen, geben Sie bitte die vollständige Zustellungsanschrift an.

Versand der Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort

Steht bei Ihnen eine Urlaubsreise unmittelbar bevor und Sie kommen bis zum Wahltag nicht nach Köln zurück, bitten wir Sie, in Ihrem Briefwahlantrag das Abreisedatum und Ihre Urlaubsanschrift anzugeben, damit die Briefwahlunterlagen Sie dort erreichen. Diese werden an jede gewünschte Adresse versandt, ins Ausland grundsätzlich per Luftpost.

Gültige Stimmabgabe per Briefwahl

Um eine gültige Stimme abzugeben, müssen Sie die auf der Rückseite des Wahlscheines vorgedruckte "Versicherung an Eides statt" persönlich und handschriftlich oder durch eine Hilfsperson unterschreiben. Hierbei muss der Tag der Unterzeichnung angegeben werden.

Ihr Wahlbrief muss am Wahltag bis spätestens 16 Uhr für die Kommunal- und Integrationsratswahl und bis 18 Uhr für die Europawahl bei uns eingegangen sein.

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der ausgefüllten roten Wahlbriefe liegt bei Ihnen als Briefwählerin oder Briefwähler!

Kontakt

Adresse und Öffnungszeiten der Wahlorganisation

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