Defizitverfahrensaussetzung verstößt gegen Verträge
15.12.2004 Meldung ALDE-Fraktion im Europäischen Parlament
Brüssel. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) und Vorsitzende der FDP-Gruppe im Europaparlament, Dr. Silvana Koch-Mehrin, aus Köln erklärt: „Mit der gestrigen Entscheidung wird die Kommission ihrer Rolle als Hüterin der Europäischen Verträge nicht gerecht. Da der Währungskommissar Joaquin Almunia eine erneute Ablehnung von Konsequenzen durch den Rat erwartete, ist er eingeknickt und stimmt selbst zu, das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auf Eis zu legen. Der Sanktionsmechanismus, wie er bisher im Stabilitätspakt vorgeschrieben ist, hat einen Systemfehler: Die Defizitsünder, nämlich die Mitgliedsstaaten, müssen im Rat selbst über ihre Bestrafung entscheiden. Es ist offensichtlich, dass der deutsche Finanzminister Hans Eichel eine Neuverschuldung in Höhe von 2,9 Prozent nicht einhalten kann. Dieses Versprechen hat er bereits zweimal gebrochen. Auch der Sachverständigenrat rechnet mit einer Verfehlung des 3-Prozent-Kriteriums. Die Bundesregierung will offensichtlich auf Zeit spielen und die Entscheidung über mögliche Sanktionen solange herauszögern, bis es ihnen gelungen ist, den Stabilitätspakt endgültig zu begraben. Bei der Vielzahl der Ausnahmeregeln, die diskutiert werden, wird der Pakt als Mittel, die Euro-Mitgliedsländer zur Haushaltsdisziplin zu zwingen unbrauchbar. Das Europäische Parlament, welches die Kommission kontrolliert, kann einen solchen Verstoß gegen die Verträge nicht übergehen. Das Parlament ist in der Lage, Akte der Kommission durch den Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen. Diese Möglichkeit mussin Betracht genommen werden, wenn die Veränderungen gegen die Verträge verstoßen." Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Außen-, Europa- und Sicherheitspolitik.