Durch Studienbeiträge werden Lehre und Studium spürbar verbessert

30.03.2007 Meldung Innovationsministerium NRW

Am 1. April startet das Sommersemester an den NRW-Hochschulen Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie teilt mit: Mit dem Start des Sommersemesters am 1. April werden 27 von 33 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Studienbeiträge bis zu 500 Euro erheben. Die 14 Universitäten sowie die sieben Kunst- und Musikhochschulen starten am kommenden Montag (2. April) ihre Vorlesungszeit, während die zwölf Fachhochschulen bereits drei Wochen eher (12. März) den Lehrbetrieb aufgenommen haben. Zwei weitere Hochschulen, die Universität Münster und die Kunstakademie Münster starten erst im nächsten Wintersemester mit Studienbeiträgen. Keine Beiträge erheben werden nach derzeitigem Stand die Fernuniversität Hagen, die Kunstakademie Düsseldorf, die Kunsthochschule für Medien Köln und die Fachhochschule Düsseldorf. Alle Einnahmen aus Studienbeiträgen müssen die Hochschulen für die Verbesserung von Studium und Lehre einsetzen. Die meisten Hochschulen erheben im den Maximalbetrag von 500 Euro. Die Fachhochschule Gelsenkirchen hat sich für 400 Euro entschieden, die Fachhochschule Münster startet mit 300 Euro für das erste Semester und erhöht über 400 Euro auf 500 Euro im dritten Semester. An der Universität Düsseldorf ist das erste Semester grundsätzlich studienbeitragsfrei. An der Fachhochschule Köln leisten in diesem Sommersemester nur die Studienanfänger aus diesem und dem vergangenen Semester Beiträge, für alle Studierende gilt die Beitragspflicht dann ab kommendem Wintersemester. „Die Studierenden werden genau verfolgen, wofür die Mittel eingesetzt werden und entsprechende Transparenz einfordern“, ist sich Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sicher. Im Rahmen der durch das Gesetz eingeräumten so genannten Geld-zurück-Garantie haben die Studierenden ein wirksames Instrument, auf erkennbare Mängel hinzuweisen und auf deren Behebung zu drängen. Dafür hat jede Hochschule, die Beiträge erhebt, eine Schiedskommission eingesetzt, in der zur Hälfte Studierende sitzen und die von einem externen Vorsitzenden geleitet wird. „Die Hochschulen haben für die Besetzung der Vorsitzenden durchweg Personen aus dem öffentlichen Leben gewählt, die ihre Funktion verantwortungsbewusst im Interesse der Studierenden wahrnehmen werden, wie beispielsweise der taz-Redakteur Pascal Beucker an der Universität Köln oder Dr. Gerrit Noltensmeier, Landessuperintendent der Lippischen Landeskirche a.D. an der Fachhochschule Lippe und Höxter", sagte Pinkwart. Erfolgreich angelaufen ist auch die sozialverträgliche Gestaltung der Studienbeiträge. Studierenden steht mit dem Studienbeitragsdarlehen der NRW-Bank die Möglichkeit offen, die Beiträge erst nach dem Studium bei erfolgreichem Berufseintritt und hinreichendem Einkommen zu zahlen. Über 30.000 Studierende, deren Beitragszahlungen zum Sommersemester beginnen, haben bereits einen Darlehensantrag gestellt. Die Frist, bis zu der bei der NRW-Bank ein Antrag auf Studienbeitragsdarlehen gestellt werden muss, endet am 15. Mai. „Gerade BAföG-Bezieher sollten diese Möglichkeit nutzen. Durch die sozialverträgliche Deckelung der Rückzahlungssumme aus Bafög- und Studienbeitragsdarlehen zahlen zwei Drittel der BAföG-Bezieher faktisch keine Studienbeiträge“, betonte Pinkwart. Das Verwaltungsgericht Minden hatte am vergangenen Montag (26. März) entschieden, dass die Erhebung von Studienbeiträgen für das Erststudium an nordrhein-westfälischen Hochschulen rechtmäßig ist und der Gesetzgeber einen „hinreichend chancengleichen Hochschulzugang ermöglicht“. Zurzeit laufen die Einschreibungen an den Hochschulen noch. Erste vorläufige Studierendenzahlen aus den Hochschulen erwartet das Innovationsministerium im Mai.

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