Erneute Niederlage von pro Köln
12.07.2009 Meldung Innenministerium NRW
Innenminister Wolf: Oberverwaltungsgericht Münster erlaubt Beobachtung durch Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen
Das Innenministerium teilt mit:
Die Aufklärung der Öffentlichkeit über pro Köln in den Verfassungsschutzberichten 2005 und 2006 des Landes Nordrhein-Westfalen war rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt bestätigt. Mit Beschluss vom 8. Juli 2009 wies es den Antrag von pro Köln auf Zulassung der Berufung zurück. Damit bestätigte das oberste Verwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich die Einschätzung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen, dass pro Köln aufgrund seiner allgemeinen und pauschalen Diffamierung von Ausländern in Verdacht steht, gegen die Menschenwürde zu verstoßen. „Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung und gilt für alle Menschen gleichermaßen - unabhängig von Rasse und Hautfarbe“, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf am Freitag in Düsseldorf.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seine Entscheidung u.a. mit Zitaten der Fraktionsvorsitzenden von pro Köln im Kölner Stadtrat begründet. Das OVG stellt ausdrücklich fest, dass Funktionäre von pro Köln „fortgesetzt mit pauschalisierenden, plakativen Äußerungen Ausländer sowie Zuwanderer wegen ihrer Abstammung und/oder Religionszugehörigkeit ausgrenzend und als kriminell oder nicht integrierbar dargestellt haben“ und dass der Kläger „die Lebensweise Homosexueller verunglimpft und sie in einer die Menschenwürde berührenden Art und Weise herabsetzt.“
„Die eindeutige Aussage des Oberverwaltungsgerichts Münster zeigt, dass pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um auf Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können“, betonte der Innenminister. „pro Köln versucht sich in einem bürgerlichen Gewand zu tarnen. Insbesondere die kooperativen Kontakte zu anderen rechtsextremistischen Parteien und Organisationen werden wir ganz genau im Visier haben“, sagte der Minister. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz werde auch künftig verhindern, dass Organisationen wie pro Köln ihre verfassungsfeindliche Agitation unbehelligt fortsetzen können.