Fall Weber: Deutschlands zweitbestbezahlter KFZ-Mechaniker
14.03.2005 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
FDP prüft Feststellungsklage gegen KVB-Aufsichtsratsbeschluss Die FDP-Fraktion ließ sich in ihrer gestrigen Fraktionssitzung nach § 394 AktG in Verbindung mit § 113 Abs. 5 GO NRW (kommunalrechtliche Berichtspflicht) von ihrem Aufsichtsratmitglied Christtraut Kirchmeyer über die Vorkommnisse bei der Wahl von Kuno Weber zum neuen Arbeitsdirektor der KVB Bericht erstatten. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: „Die FDP-Fraktion hat in ihrer Sitzung beschlossen, einen Rechtsanwalt zur Überprüfung des Wahlverfahrens des KFZ-Mechanikergesellen Weber zum Arbeitsdirektor eines Unternehmens mit 3.000 Mitarbeitern einzuschalten. Die FDP-Fraktion hat erhebliche rechtliche Bedenken über den zulässigen Ablauf der Wahl und will darum rechtlich eine Feststellungsklage gegen den Aufsichtsratsbeschluss prüfen lassen. Die FDP wird auch Akteneinsicht beantragen, um den Wahrheitsgehalt der Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden Kuckelkorn über die Qualität der Bewerbungen zu überprüfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Personalentscheidung zum Schaden des Unternehmens getroffen wurde. Nach vorliegenden Informationen fehlt dem neuen Personalchef selbst die Berechtigung, Lehrlinge im Betrieb ausbilden zu dürfen. Die FDP kann nicht verstehen, dass die KVB trotz Einschaltens eines Personalberatungsunternehmens weniger als eine Hand voll Bewerber für diese Stelle gefunden haben. Es muss anscheinend ein Arbeitskräftemangel an Personalmanagern auf dem deutschen Arbeitsmarkt vorliegen, wenn ein Headhunter für diesen mit mehreren Hunderttausend Euro ausgestatteten Job keinen ausgewiesenen Fachmann finden konnte. Die Kölner Verkehrsbetriebe dürfen sich nun wohlmöglich mit dem zweitbestbezahlten KFZ-Mechaniker Deutschlands nach Michael Schumacher schmücken.“