FDP: Gefährdung städtischer Mitarbeiter durch Biostoffe?

17.10.2005 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Repgen: Stadt muss ihrer Fürsorgepflicht nachkommen Zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Recht hat die FDP-Fraktion eine Anfrage zum Thema „Gefährdung städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Biostoffe/ Krankheitserreger“ gestellt, denn der Arbeitgeber ist nach der neuen Biostoffverordnung verpflichtet, seine Mitarbeiter zu schützen. Dies gilt in allen Bereichen mit erhöhten und/oder intensiven Kundenkontakten wie den Kindergärten oder Meldehallen. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Dietmar Repgen: „Es scheint derzeit so zu sein, dass die Verwaltung ihre Fürsorgepflicht beim Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ganz so eng sieht wie die neue Biostoffverordnung. Wir wollen daher von der Verwaltung in einem ersten Schritt wissen, welche Bereiche sie als mit erhöhter Gefahr vor Krankheitserregern sieht und wie die dortigen Verwaltungsangestellten geschützt werden. Falls sich unsere Befürchtungen bezüglich des mangelnden Schutzes der Verwaltungsmitarbeiter bestätigen sollte, werden wir alle nötigen Maßnahmen ergreifen, dass die Stadt die betroffenen Angestellten unverzüglich immunisieren lässt.“

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