FDP gegen Steuererhöhung bei Hundehaltern

09.12.2004 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Liberale schlagen im Rat Kompromisslösung bei der Hundesteuersatzung vor Nach den Vorstellungen der Kölner Stadtverwaltung soll die Hundesteuersatzung zum 1.1.2005 geändert werden. Damit soll die Ermäßigung von Hundehaltern, die Sozialhilfe erhalten, aufgehoben werden. Danach müssten in Zukunft alle Hundehalter jährlich 156 Euro pro Hund Hundesteuer zahlen. Bisher erhielten Sozialhilfeempfänger eine Ermäßigung von 96 Euro. Die FDP stellte hierzu heute einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 16. Dezember vor. Durch den Vorschlag der FDP sollen die bisherigen Halter von Hunden von der Steuererhöhung ausgenommen werden. Demnach soll die Gleichstellung auf eine Hundesteuer von 156 Euro nur für neu angemeldete Hunde gelten. „Wir halten es nicht für sinnvoll, Sozialhilfeempfängern jetzt im Nachhinein die Hundesteuer zu erhöhen. 96 Euro ist für viele Betroffene viel Geld. Wir müssen verhindern, dass den Menschen durch diese Steuererhöhung der Hund zu teuer wird“, meint Marco Mendorf, Mitglied des Rates und wirtschaftspolitische Sprecher seiner Fraktion. Von der Steuererhöhung seien in Köln etwa 2.300 Hundehalter betroffen. Diesem Personenkreis will die FDP mit ihrer Initiative Bestandsschutz für die Ermäßigung der Hundesteuer einräumen. „Damit wollen wir der Gefahr begegnen, dass Hundehalter auf Grund zu hoher Kosten die Tiere freisetzen. Die Kölner Tierheime sind bereits überfüllt“, so Mendorf. Grundsätzlich stimmt die FDP-Fraktion der Angleichung der Hundesteuer für alle Personengruppen zu. Demnach müssten in Zukunft auch Hundehalter mit Sozialhilfe den vollen Hundesteuersatz bezahlen, wenn sie ihren Hund nach dem 1.1.2005 anmelden. „So kann sich jeder, der sich einen Hund anschaffen möchte, auf die Hundesteuer in Höhe von 156 einstellen und die Kosten einkalkulieren“, so Mendorf abschließend. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Tierschutz.

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