FDP lehnt Beteiligung der RheinEnergie an Mannheimer MVV Energie ab

21.06.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Sterck: Unvereinbar mit Gemeindeordnung Die RheinEnergie AG will von der Stadt Mannheim 16,1 % an der MVV Energie AG, mit der Option weitere Anteile kaufen zu können, erwerben. Die MVV Energie AG ist ein börsennotiertes, der RheinEnergie vergleichbares Versorgungsunternehmen und in den Sparten Strom, Gas, Wärme und Entsorgung tätig. Dazu erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Ralph Sterck: „Die FDP-Fraktion hat in der Ratssitzung am Dienstag einer Beteiligung der RheinEnergie an dem Mannheimer Versorgungsunternehmen MVV Energie nicht zugestimmt. Aus der Partnerschaft mit Mannheim soll aus dem kommunalen Unternehmen RheinEnergie letztendlich ein deutschlandweiter Player in der Energiewirtschaft erwachsen. Doch ist diese Zielsetzung für ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Energie, Gas und Wasser für Köln und die Region richtig und mit § 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung, der die wirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen einschränkt, vereinbar? Die FDP-Fraktion hat beide Fragen mit Nein beantwortet. Die Liberalen haben die Umwandlung des städtischen Versorgungsunternehmens GEW Köln zu einem regionalen Versorger RheinEnergie befürwortet und unterstützt, da bei einen liberalisierten Energiemarkt die Existenz eines kommunalen Versorgers wegen des erhöhten Wettbewerbsdrucks nur mit einer ausreichenden Unternehmensgröße gesichert ist. Die ausreichende Unternehmensgröße konnte nur durch Gewinnung neuer Kunden erreicht werden. Dafür musste die Tätigkeitsbegrenzung auf das Kölner Stadtgebiet aufgehoben werden. Diese Entscheidung war notwendig und richtig. An eine Ausweitung der Unternehmenstätigkeit auf ganz Deutschland durch Beteiligung an andere Stadtwerke von Nord bis Süd, von West bis Ost war bei Gründung der RheinEnergie nicht gedacht. Der eigentliche Hauptzweck der RheinEnergie, nämlich die Versorgung von Köln bzw. der Region mit Strom, Gas und Wasser, geht mit dieser Beteiligungsstrategie verloren. Aus einem kommunalen Unternehmen wird ein deutschlandweit agierendes Unternehmen mit kommunalen Eignern. Das ist aber nicht Sinn und Zweck von Stadtwerken. Eine Gemeinnützigkeit, ob nach alten oder neuen Wortlaut des § 107 GO NW, wohnt diesem Unternehmenshandeln jedenfalls nicht mehr inne. Diese Ausrichtung verstößt darum nach unserem Verständnis eindeutig gegen § 107 GO NW, der gerade diese wirtschaftliche Ausrichtung und Betätigung von kommunalen Unternehmen verhindern will. Der Regierungspräsident prüft zurzeit die Genehmigungsfähigkeit der Beteiligung der RheinEnergie an der MVV Energie AG. Die FDP würde es nicht wundern, wenn der Regierungspräsident bei seiner Prüfung zum gleichen Ergebnis wie wir kommen würde.“

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