FDP will verkaufsoffene Stadtteilfeste erhalten
06.09.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Houben: Benachteiligung gegenüber Landkreisen verhindern Der neue NRW-Arbeitminister Guntram Schneider (SPD) will das Ladenöffnungsgesetz z.B. dahingehend ändern, die Möglichkeit, auf Stadtteile bezogene verkaufsoffene Sonntage durchzuführen, abzuschaffen. Um dies zu verhindern, hat die FDP eine Resolution auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 14. September setzen lassen. Dazu erklärt FDP-Kreisvorsitzender Reinhard Houben, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses der Stadt Köln: „Die jetzige Regelung der Ladenöffnung hat sich bewährt. Die neuen Freiheiten tun niemandem weh und werden von Kunden wie Arbeitnehmern dankbar angenommen. Auch die vier Mal pro Jahr erlaubte Sonntagsöffnung ist eine Erfolgsgeschichte. Dabei hat gerade der kluge Stadtteilbezug die Veedel gestärkt, da die Sonntagsöffnung auf deren Gebiet begrenzt ist. Würden nur noch stadtweite verkaufsoffene Sonntage gewährt, wären die Stadtteile die großen Verlierer. Gegen den Konkurrenten Kölner City haben sie keine Chance. Sie müssten schließen. Besonders hart betroffen wären auch die Straßenfeste wie z.B. das auf der Dürener Straße am vergangenen und das in Sülz am kommenden Wochenende, die von der stadtteilbezogenen Sonntagsöffnung profitieren. Würde durch die neue Landesregierung nur noch eine gesamtstädtische Öffnung z.B. während großer Messen oder Veranstaltungen erlaubt, wäre deren besonderer Charakter weg. Eine Stadt wie Köln muss die gleichen Rechte haben wie ein Landkreis, in dessen Städten und Gemeinden die Sonntagsöffnungen auch unterschiedlich geregelt werden. Am 14. September wird im Rat über die Zukunft der Kölner Straßenfeste abgestimmt. Und da sicher auch SPD und Grüne in Köln die Bedeutung der stadteilbezogenen Sonntagsöffnung für die Stadtteile kennen und schätzen, fordere ich Martin Börschel und Barbara Moritz auf, sich der FDP-Resolution anzuschließen und ihren Einfluss in Düsseldorf dahingehend geltend zu machen, dass diese unsinnigen Überlegungen zu den Akten gelegt werden.“