Freude über Bundesverfassungsgerichtsurteil

17.07.2002 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Rechtinstitut für gleichgeschlechtliche Paare mit dem Grundgesetz vereinbar ist, erklären die beiden Liberalen Ralph Sterck und Ulrich Breite: "Heute ist ein guter Tag für Deutschland, für seine hier lebenden Schwulen und Lesben und für das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil deutlich gemacht, dass der Staat sehr wohl gesetzliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare treffen kann und das gleichgeschlechtliche Paare öffentlich vor der Gesellschaft ihre Partnerschaft mit allen Rechten und Pflichten bekunden können. Das Urteil ist ein Meilenstein für die Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Liebe und Partnerschaften. Wir freuen uns, dass unser Bundesvorsitzender Guido Westerwelle auf dem diesjährigen Kölner CSD deutlich gemacht hat, dass für die Liberalen eine rechtsverbindliche Regelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften eine gesellschaftliche Errungenschaft darstellt, die es zu bewahren gilt. Da sich die FDP auch in ihrem Wahlprogramm eindeutig für das Rechtsinstitut ausgesprochen hat, ist klar und unmissverständlich, dass kein Kanzler die Stimmen der FDP zu seiner Wahl im Bundestag bekommt, der das Rad für gleichgeschlechtliche Paare zurückdrehen will.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Lesben und Schwule.

Feedback geben