Geplante Räumung des besetzten Hauses in Kalk
30.03.2011 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Entscheidung liegt eindeutig beim Polizeipräsidenten
Die Sparkasse KölnBonn hat einen Räumungstitel für die besetzte KHD-Kantine in Kalk erwirkt und drängt auch auf die Räumung des besetzten Hauses. Die Kölner Polizei warnte nun die Stadt schriftlich vor der Räumung. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:
„Die Sparkasse KölnBonn hat als Eigentümerin des illegal besetzten Hauses in der Wiersbergstraße 44 in Köln-Kalk beim Landgericht Köln einen Räumungstitel erwirkt und einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt. Der Gerichtsvollzieher hat die Polizei Köln um Schutzgewährung bei der Vollstreckungshandlung ersucht. Die Polizei Köln ist rechtlich verpflichtet, diesem Ersuchen nachzukommen.
Die Stadt ist nicht Eigentümerin des Grundstückes und hat auch nicht den Räumungstitel erwirkt. Die Stadt ist darum auch die falsche Ansprechpartnerin. Der Kölner Polizeipräsident hat sich darum an den richtigen Adressaten zu wenden und das ist die Sparkasse KölnBonn.
Ob Gründe aus der derzeitigen oder zukünftigen Sicherheitslage vorliegen, die Räumung nicht zu vollstrecken, kann nur die Polizei bewerten. Oberbürgermeister und Politik sind für das operative Geschäft der Polizei nicht zuständig und auch völlig ungeeignet. Die Entscheidung liegt damit eindeutig beim Polizeipräsidenten.“