Houben: Prüfen, ob nach Ländern differenziert werden kann

Wirtschaftsministerium will Gesetz zur Investitionsprüfung

10.09.2023 Meldung FDP-Bundestagsfraktion

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Anwendungsgebiet der Investitionsprüfung deutlich ausweiten. Dies berichtet das Handelsblatt exklusiv. Die Pläne adressieren China nicht direkt, zielen aber vor allem auf die Volksrepublik ab. Chinesische Unternehmen hatten - unterstützt durch das Regime in Peking - in den vergangenen Jahren massiv versucht, an deutsches Know-how zu gelangen - durch Übernahmen, inzwischen vermehrt aber auch durch Lizenzen.

Nach Einschätzung von Reinhard Houben müsse zuerst geklärt werden, "ob man sich über die Konsequenzen für deutsche Unternehmen wirklich im Klaren ist". Es stelle sich die Frage, wie klug neue Investitionshürden wären, während ohnehin Investitionen in Deutschland fehlten. Houben macht dahingehend einen ungewöhnlichen Vorschlag: Es sei "ratsam zu prüfen, ob es rechtlich möglich ist, nach Ländern zu differenzieren". Habecks Vorschläge für die Reform der Investitionskontrolle würden für alle Investoren von außerhalb der EU gelten. Ein allgemeines Regelwerk ist Grundsatz der deutschen Außenwirtschaftspolitik. Ideen, Sonderregeln für China zu schaffen, waren im Wirtschaftsministerium wegen der schwierigen Umsetzung früh verworfen worden. Houben bringt das Thema nun erneut auf.

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Reinhard  Houben, MdB

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