Kulturstadt lahmgelegt

04.04.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Unsinnige Einschränkungen an stillen Feiertagen Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Somit gelten erneut die widersprüchlichen Regelungen des Feiertagsgesetzes, die das öffentliche Leben einschränken. Auch in diesem Jahr weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Pressemitteilung auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetztes für die bevorstehenden stillen Feiertage Gründonnerstag (5. April), Karfreitag (6. April) und Karsamstag (7. April) in Nordrhein-Westfalen hin. Mit der für Karfreitag geplanten Aufführung des szenischen Gedichtbands „wualitzaaa“ nach Ernst Jandl vom a.tonal.theater in der Studiobühne, die wegen des Feiertagsgesetzes abgesagt werden musste, haben die Regelungen ein weiteres prominentes Opfer gefunden. Dazu erklärt der FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite: „Feiertag ist nicht gleich Feiertag. Dafür sorgt ein Gesetz, das penibel regelt, was der Mensch an diesen Tagen machen darf und was nicht. Besonders hart sind die Regeln für die sogenannten Stillen Feiertagen, die auch die Karwoche betreffen. Das Gesetz ist in sich widersprüchlich und viele dort erlassene Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind einfach unsinnig. Warum müssen z.B. an den sogenannten „Stillen Feiertagen“ Bowlingbahnen und Squash-Center geschlossen bleiben, während Fitnesscenter und Saunen öffnen dürfen? Warum ist Fußball auf dem Bolzplatz verboten, während der Zoo die Tore öffnet? Warum ist der Opernbesuch an den Tagen stark eingeschränkt und Musicaldarbietungen gar ganz verboten? Warum sind Filmvorführungen im Kino im Gegensatz zum Fernsehen am Karfreitag nicht erlaubt? Der Kölner FDP fehlt jegliches Verständnis dafür, jemanden mit einem Bußgeld zu belegen, der in Köln eine Aufführung wie die jetzt abgesagte in der Studiobühne anbietet. Das legt uns als Kulturstadt lahm. Daher gehört das Feiertagsgesetz aus unserer Sicht abgeschafft.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zu den Themen Liberalisierung.

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