Neue Pflicht zur Produktion von Restmüll in Köln

09.12.2010 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Houben: Angebliche Gebührengerechtigkeit ist Heuchelei Die Stadtverwaltung legt in der heutigen Sitzung des Betriebsausschusses Abfallwirtschaft eine Vorlage vor, die die Einführung eines sogenannten „branchenspezifischen Mindestrestmüllvolumens“ vorsieht. Das ist die Zwangsmülltonne für Gewerbebetriebe, gleich ob sie diese benötigen oder nicht. Dazu erklärt der Umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. Rolf Albach: „Unser Ziel muss sein, aus Rücksicht auf die Umwelt die Menschen in den Betrieben zu motivieren, weniger Müll zu erzeugen. Mit einer immer hungrigen Mindest-Mülltonne vor dem Haus wird dies nicht gelingen. Das Gegenteil wird der Fall sein: die Menschen werden dazu verleitet, wieder mehr einfach wegzuwerfen. Müll ist wertvoller Brennstoff geworden. Und daran will die Stadt sich billig ihren Anteil sichern. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, die Verwaltung und einige Kommunalpolitiker hätten sich geeinigt, kleine Entsorgungsbetriebe nicht im fairen Wettbewerb - z.B. durch bessere Preise und besseren Service, sondern per Verordnung aus dem Markt zu drängen. Ein Blick auf die städtischen Finanzen und man hat eine Vermutung, warum. Die Abfallsatzung ist ein weiterer Schritt in Richtung zum Kommunalmonopolkapitalismus in der Abfallwirtschaft auf Kosten der Umwelt und kleiner Entsorgungsunternehmen und ihrer Mitarbeiter.“ Reinhard Houben, Wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, ergänzt: „Die bei den Gewerbetrieben anfallenden Müllmengen werden oft extra nachbereitet, sortiert oder gesondert entsorgt. Dies führt dazu, dass es wenig Restmüll gibt. Die Behauptung der Verwaltung, es würde für das Gewerbe eine transparentere Regelung und Gebührengerechtigkeit geschaffen, ist falsch. Wenn jemand keinen oder kaum Restmüll produziert und gleichzeitig eine Restmülltonne bezahlen muss, die dann Woche für Woche leer bleibt, dann kann diese „Gerechtigkeit“ auch als Heuchelei bezeichnet werden. Den Unternehmen steht dann nur noch eine Ausnahme offen. Es muss mit vielen Details nachgewiesen werden, dass weniger Müll im Betrieb anfällt. Ob dies überhaupt umgesetzt werden kann, ist fraglich. Die Zwangstonne bringt eine Vereinfachung für die Verwaltung der Stadt und der städtischen Müllabfuhr. Sie belastet die kleinen Betriebe und die Konkurrenten der städtischen Müllabfuhr mit Papier und Bürokratie. Es kann nicht sein, dass hier per Verordnung der städtischen Müllabfuhr ein Marktanteil gesichert wird. Wir lehnen die Abfallsatzung daher ab und werden uns weiterhin für eine wirkliche Gebührengerechtigkeit einsetzen, nämlich für Gebühren die für alle Bürger und Betriebe niedrig, einfach und fair gestaltet ist und Anreize für eine saubere Stadt und Umweltschutz schafft.“

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Rolf  Albach

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