Pinkwart: Weichen zur Verbesserung der Lehre gestellt

19.07.2006 Meldung Innovationsministerium NRW

Stand zum Ende des Sommersemesters: 27 Hochschulen führen Studienbeiträge ein Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit: Nahezu einhellig haben sich die staatlichen NRW-Hochschulen für die Einführung von Studienbeiträgen entschieden. Von den 33 staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Kunst- und Musikhochschulen haben 27 Hochschulen in ihren Senaten die dazu notwendigen Satzungen beschlossen. Als einzige Hochschule hat sich die Kunstakademie Düsseldorf gegen Studienbeiträge entschieden. Die Fernuniversität Hagen führt zunächst keine Beiträge ein, prüft diese Frage jedoch im November 2006 erneut. Die Senate der Universitäten Münster und Bochum, der Fachhochschule Düsseldorf und der Kunsthochschule für Medien in Köln treffen ihre Entscheidung erst nach Ende der nun beginnenden vorlesungsfreien Zeit. Die überwiegende Zahl der Hochschulen erhebt bereits zum Wintersemester 2006/07 Beiträge für Studienanfänger und ab dem folgenden Sommersemester dann für alle Studierenden. Ausnahmen bilden die Universitäten Dortmund und Duisburg-Essen sowie die Fachhochschulen Aachen, Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Münster, an denen auch Erstsemester erst ab Sommersemester 2007 Beiträge entrichten. An der Universität Düsseldorf ist das erste Semester grundsätzlich beitragsfrei. Die Kunstakademie Münster startet ab Wintersemester 2007/08 mit Studienbeiträgen. Die Beitragshöhe liegt in der Regel bei 500 Euro. Studierende an der Fachhochschule Münster beginnen mit Beiträgen in Höhe von 300 Euro, die sich dann semesterweise bis auf 500 Euro erhöhen. Die Fachhochschule Gelsenkirchen hat sich für 400 Euro Beitragshöhe entschieden. Nach dem aktuellen Stand sind damit im Sommersemester 2007 rund 330.000 Studierende in Nordrhein-Westfalen beitragspflichtig. Den Hochschulen, die sich für Beiträge entschieden haben, stehen damit nach Abzug der Mittel für den Ausgleichsfonds echte Zusatzeinnahmen von bis zu 250 Millionen Euro zur Verfügung. Das Volumen kann sich erhöhen, wenn im Herbst die vier noch ausstehenden Senatsbeschlüsse gefasst sind. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart begrüßte die Beschlüsse: „Mit den positiven Senatsentscheidungen haben die Hochschulen die Weichen gestellt zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehre. An den meisten Hochschulen sind parallel bereits die Planungen vorangetrieben worden, wie das Geld eingesetzt wird. Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Mittel zweckgebunden verwendet werden – also ausschlieβlich zur Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre. Auch die Studierenden werden bei organisatorisch mangelhaften Studienbedingungen im Rahmen der so genannten Geld-zurück-Garantie Verbesserungen einfordern und als aktive Partner auf deren Umsetzung hinwirken“, betonte Pinkwart. „Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu besserer Ausbildung, kürzeren Studiendauern, weniger Abbrechern und einem neuen, partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Hochschule und Studierenden.“

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