Portoerhöhung war rechtswidrig
Houben: Das war ein gezielter Rechtsbruch!
14.06.2020 Meldung FDP-Bundestagsfraktion
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil zu einer Portoerhöhung von vor 4 Jahren der Deutschen Post einen Dämpfer verpasst. Die für das Jahr 2016 geplante Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Hierzu gab der Wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, folgendes Statement:
"Der Bund hat gezielt geltendes Recht gebrochen, um sein eigenes Unternehmen zu stützen. Eine Postreform, welche den Wettbewerb ankurbelt und das Unternehmen vollständig privatisiert ist überfällig."