Portoerhöhung war rechtswidrig

Houben: Das war ein gezielter Rechtsbruch!

14.06.2020 Meldung FDP-Bundestagsfraktion

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil zu einer Portoerhöhung von vor 4 Jahren der Deutschen Post einen Dämpfer verpasst. Die für das Jahr 2016 geplante Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Hierzu gab der Wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, folgendes Statement:

"Der Bund hat gezielt geltendes Recht gebrochen, um sein eigenes Unternehmen zu stützen. Eine Postreform, welche den Wettbewerb ankurbelt und das Unternehmen vollständig privatisiert ist überfällig."

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Reinhard  Houben, MdB

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