Ratsresolution zum Bleiberecht für geduldete Menschen in Köln

15.12.2006 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP hochzufrieden über Beschluss der vier großen Fraktionen In der gestrigen Ratssitzung haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP über die Ausgestaltung einer Bleiberechtsregelung für geduldete Menschen auf eine gemeinsame Beschlussfassung geeinigt und diese verabschiedet. Der gemeinsame Beschluss kommt umso überraschender, da in Köln das Thema eigentlich politisch „vermintes“ Gebiet ist, das im Rahmen der Kommunalwahl 2004 zu heftigsten Auseinandersetzungen führte. Der gefundene Kompromiss kam durch einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Stande, dessen Formulierungen einen gemeinsamen Beschluss aller vier Fraktionen ermöglichte. Dazu erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite: „Die von der Innenministerkonferenz verabschiedete Bleiberechtsregelung für Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland sowie die angekündigte Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur gleichen Thematik hat für Köln erhebliche Auswirkungen. Über 5.000 Menschen ohne Aufenthaltsberechtigung leben in Köln. Oftmals handelt es sich dabei um ganze Familien mit minderjährigen Kindern, die hier schon über mehrere Jahre ohne Arbeitsberechtigung und Zukunftsperspektive leben. Gleichzeitig besteht für diese Personengruppe eine Ausreisepflicht, der sie nicht nachkommen können oder wollen. Die Gründe des Aufenthalts in Deutschland bzw. Köln sind vielschichtig. Die Kölner FDP forderte immer bei der staatlichen Behandlung dieser Personengruppe eine differenzierte Herangehensweise. Für diejenigen Menschen, die sich in die deutsche Gesellschaft integrieren wollen, sollte eine Zukunftsperspektive mit gesichertem Aufenthalt geschaffen werden. Diejenigen aber, die sich weder integrieren wollen noch lassen und insbesondere wegen der Ausnutzung von Sozialleistungen oder gar für kriminellen Einkommenserwerb nach Deutschland bzw. Köln einreisten, sind konsequent in ihr Heimatland zurückzuführen. Illegale Einreise darf nicht zu einem legalen Weg der Einwanderung werden. Führte diese differenzierte Sichtweise der Kölner FDP noch im Kommunalwahlkampf 2004 zu politischen Scharmützeln und schweren Anfeindungen, so führte gerade diese Differenzierung jetzt zu einer Konsensfindung zwischen CDU, SPD, Grünen und FDP. So geht die Resolution der vier Parteien bei der Ermöglichung eines Bleiberechtes weiter als der Beschluss der Innenministerkonferenz, um mehr Menschen eine Chance der Lebensgestaltung in Köln zu gewährleisten. So brachte die FDP z.B. in die Resolution mit ein, dass auch gut integrierten und in Deutschland aufgewachsenen ausländischen Jugendlichen, die nur einen Duldungsstatus besitzen, eine eigenständige Aufenthaltsperspektive gegeben werden soll, wenn die Eltern nach der neuen Bleiberechtsregelung keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz müssten diese Jugendlichen mit ihren Eltern in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Auf Vorschlag der FDP wurde auch beschlossen, diese Regelung auch für unbegleitete minderjährige Eingereiste anzuwenden. Auch schloss sich die FDP der Argumentation an, dass die Frist der verpflichtenden Arbeitsaufnahme bis September 2007 für diesen Personenkreis zu kurz ist und auf zwei Jahre verlängert werden sollte. Die Bleiberechtsregelung sollte dabei einheitlich auf Personen Anwendung finden, die über vier Jahre im Duldungsstatus in Deutschland leben. Die anderen Parteien schlossen sich aber auch, und das ist ein Novum in der Kölner Politik bei diesem Thema, der Forderung der FDP an, dass klare Bedingungen für ein Bleiberecht gestellt werden müssen, damit eine Integration in die Gesellschaft erfolgreich verlaufen kann und keinem Missbrauch von Sozialleistungen Vorschub geleistet oder gar Straftaten goutiert werden. Für eine Aufenthaltsgenehmigung sind danach ausreichende Deutschkenntnisse und die Einhaltung der Schulpflicht der Kinder notwendige Bedingungen. Die Bleiberechtsregelung ist so zu gestalten, dass sie keinen Anreiz zum dauerhaften Bezug von Sozialhilfe oder anderen sozialen Transferzahlungen schafft. Die soziale und wirtschaftliche Eingliederung in die Gesellschaft ist somit für eine Aufenthaltsgenehmigung Pflicht. Erhebliche Straffälligkeit oder vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde bzw. vorsätzliche Behinderung oder Verzögerung von behördlichen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, wie z.B. durch Untertauchen, ist als Ausschlussgrund für ein Bleiberecht im Beschluss vermerkt. Ausdrücklich soll es für diesen letztgenannten Personenkreis auch keinen Abschiebestopp mehr geben. Um diesen weitreichenden und zukunftsweisenden Konsens zu finden, mussten die Parteien nicht nur über einen Schatten springen. Jedoch wird die Beschlussfindung helfen, zu einer Versachlichung bei diesem emotionalen Thema zu kommen, insbesondere da die Umsetzung der Bleiberechtsregelung nun ansteht und nicht alle Geduldeten ein Bleiberecht erhalten werden und es dann vermehrt zu Rückführungen in das Heimatland kommen wird. Der Beschluss kann dann Richtschnur für die vier großen Fraktion im Kölner Rat bei der Bewertung von Aufenthaltgewährung und Rückführungsmaßnahmen sein.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.

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