Repgen: Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus Godorf weiter infrage gestellt
28.09.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Kritik am geplanten NRW-Hafensicherheitsgesetz Das Land plant, das Hafensicherheitsgesetz zu ändern und die Gewährleistung der Sicherheit in den Binnenhäfen des Landes auf die Betreiber zu verlagern. Dazu nimmt der Stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Dietmar Repgen Stellung und bringt es in Verbindung mit der Frage des Ausbaus des Godorfer Hafens: „Die Stellungnahme der maßgeblichen Verkehrsverbände zum Thema Hafensicherheitsgesetz legt die Vermutung nahe, dass NRW in Sachen Hafensicherheit einen Sonderweg beschreiten möchte: Die privaten Hafenbetreiber werden danach in die Pflicht genommen, die Gefahrenabwehr mehr oder weniger selbst durchzuführen. NRW betrachtet das Thema nicht in erster Linie als eine hoheitliche Aufgabe. Wenn NRW danach hier ohne Not einen Sonderweg beschreiten möchte, ist dies in der Tat ein etwas eigentümliches Vorgehen. Zumal es sich bei den Binnenhäfen wohl nicht um die Hauptadressaten der EU-Richtlinie handelt, die in nationales Recht umgesetzt werden soll. Denn in erster Linie richtet sich die EU-Richtlinie wohl nach einhelliger Meinung an die Seehäfen, insbesondere Hamburg. Es stellt sich damit die Frage, ob die private Hafenwirtschaft in NRW damit unnötig mit Kosten belastet wird, obwohl - zur Zeit - alle anderen Bundesländer hier die mit dem Hafensicherheitsrecht verbundenen Maßnahmen als hoheitlich ansehen. Im Interesse der privaten Hafenwirtschaft in NRW würden wir es daher begrüßen, wenn die Landesregierung ihre Haltung noch einmal überprüfen würde. "Privat vor Staat" verstehen wir nämlich nicht so, dass Private in sämtlichen Bereichen Vorfahrt vor dem Staat haben sollen. Offensichtlich hoheitliche Aufgaben wie die Sicherheit in den Häfen auf Private zu delegieren, halten wir daher für falsch. Sollte das Gesetz in NRW tatsächlich so in Kraft treten, bedeutet das einen nicht unerheblichen Kostenfaktor, der sich auf die Bilanzen der Hafenbetreiber niederschlagen wird, da hierfür zumindest Rückstellungen gebildet werden müssen. Auf der anderen Seite würde das natürlich auch bedeuten, dass der Hafenbetrieb, also insbesondere der Umschlag, zwangsläufig teurer werden müsste, da die Unternehmen über kurz oder lang die Kosten an ihre Kunden weitergeben werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich möglicherweise auch die Frage der Wirtschaftlichkeit des Hafenausbaus in Godorf wieder aus einem ganz anderen Blickwinkel. Wir haben auch ohne die potenziellen Auswirkungen des Hafensicherheitsgesetzes bereits ausführlich dazu Stellung genommen, warum wir einen Hafenausbau in Godorf für unwirtschaftlich halten. An dieser Einschätzung halten wir fest. Würden jetzt noch die Kosten durch das Hafensicherheitsgesetz dazukommen, stellt sich tatsächlich auch ganz objektiv für die Hafenbefürworter die Frage, ob es noch wirtschaftlich Sinn macht, den Einschaltgrad der Binnenschifffahrt, wie mit dem Ausbau des Godorfer Hafens gemäß Gutachter Prof. Baum beabsichtigt, zu erhöhen. Höhere Kosten bedeuten nämlich klare Wettbewerbsnachteile auch für den schiffsseitigen (Container-)Umschlag, wie er in Godorf durch das neue Hafenbecken erfolgen soll.“ Hier geht es zu Meldungen und Initiativen der FDP zum geplanten Ausbau des Godorfer Hafens.