Ruffen/Gebauer: Schulkonferenzen sind ihrer Mitwirkung beraubt worden
Schulrechtsänderung bei Wahl von neuen Schulleitungen
21.01.2016 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Der Landtag von NRW hat mit den Stimmen von SPD und Grünen am 24. Juni 2015 das 12. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Bei den vielen Änderungen wurde leise, still und heimlich auch die Entmachtung der Schulkonferenzen bei der Benennung von Schuldirektorinnen und Direktoren beschlossen. Das bisherige Vetorecht der Schulkonferenz bei Besetzungsvorschlägen der Bezirksregierung wurde zum 1.1.2016 abgeschafft. Nun hat die Schulkonferenz nur noch ein “Vorschlagsrecht“ aus den Bewerbern für den Schuldirektorenposten, die die Bezirksregierung vorschlägt.
Dazu erklärt die schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion Yvonne Gebauer:
„Die Schulkonferenzen sind durch das neue Gesetz ihrer Mitwirkung bei der Besetzung von Schuldirektorenposten beraubt worden. Diese haben ab dem 1. Januar 2016 nur noch ein „Vorschlagsrecht“ aus der Bewerberliste der Bezirksregierung. Doch mit diesem „Vorschlagsrecht“ werden die Schulkonferenzen regelrecht auf den Arm genommen, da die Bezirksregierung in den meisten Fällen immer nur eine (!) Person vorschlägt. Die Schulkonferenzen mit ihren Lehrer-, Eltern- und Schülervertretern sind somit der Bezirksregierung und ihren Schuldirektorenbesetzungen ausgeliefert. Die Mitbestimmung von Eltern, Schülern und auch Lehrern bei der Besetzung der Schulleitung wurde faktisch abgeschafft."
Die schulpolitische Sprecherin der FDP-Ratsfraktion, Stefanie Ruffen, sagt dazu:
„Mit der faktischen Entmachtung der Schulkonferenzen wird dem Schulausschuss der Stadt Köln gleich mit sein Vetorecht genommen. Das sieht die Kölner Verwaltung genauso und schlägt darum der städtischen Politik - kein Witz – nun in einer Vorlage für den Schulausschuss vor, auf das Vorschlagsrecht vorab und gänzlich zu verzichten, da völlig wirkungslos. Dafür soll auf Vorschlag der Verwaltung der Schulausschuss die Schuldirektoren nach ihrer Bestellung zu einem Gespräch zum Kennenlernen einladen. Interessant, nun wird die Politik bei Schulleiterbesetzungen zum Kaffeekränzchen degradiert und die Bezirksregierung macht den Durchmarsch. Die kommunale Mitsprache bei der Leitung an Kölner Schulen durch Betroffene und Fachpolitiker ist mit diesem Gesetz jedenfalls ad absurdum geführt.“