Städtische Gesellschaften im Griff von Gewerkschaften
07.10.2005 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
FDP fordert sofortige Abberufung betriebsfremder gewerkschaftlicher Aufsichtsratsmitglieder „Die Kölner Staatsanwaltschaft hat ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts zu hoher Pensionszahlungen bei den Kölner Verkehrs-Betrieben eingeleitet. Man untersuche den Verdacht der Untreue gegen die Mitglieder des so genannten Viererausschusses, so ein Sprecher der Behörde. Einem früheren Arbeitsdirektor soll eine höhere Pension genehmigt worden sein als ihm eigentlich zusteht.“ So berichtet der WDR am Donnerstagnachmittag. Dazu erklärt der Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Kölner Rat, Ulrich Breite: „Es es sind die Gewerkschaften, die auf die Viererausschüsse nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz bestehen, weil sie in diesen Klügelrunden am meisten für sich herausschlagen können. Der Aufsichtsrat wird praktisch durch dieses Instrumentarium entmachtet. Da die Gewerkschaften durch die Anwendung – ein Soll- und keine Mussbestimmung – des § 27 Abs. 3 MitbestG in jeder dieser Klüngelrunde drin sitzen, sind sie bestens über die Vorstandsgehälter informiert und sahnen, wie die Fälle des Betriebsratsvorsitzenden, Viererausschussmitglieds und künftigen Arbeitsdirektors Weber und des Gewerkschafters und noch Arbeitsdirektors Kämmerling belegen, kräftig mit ab. Die Stadt als Eigner der städtischen Unternehmen kann durch diese Bestimmung ihre Kontrollfunktion nur stark eingeschränkt wahrnehmen. Besonders dramatisch aus Sicht der Stadt als Eigner ist der Fall KVB, die sich im Zangengriff der Gewerkschaften befinden und bei der der Aufsichtsrat faktisch entmachtet wurde. Im Viererausschuss stellen mit den Aufsichtsratsvorsitzenden Kuckelkorn, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und Betriebsratsvorsitzenden Weber und dem Verdi-Gewerkschaftssekretär Meyer Gewerkschaftsfunktionäre die Mehrheit. Erst erhält der scheidende Arbeitsdirektor Kämmerling durch eine außervertragliche Nebenvereinbarung eine höhere Pension von den Dreien zugesprochen. Im Gegenzug wird einer der Drei ohne Alternative und Eignung auf den Vorstandsposten des mit goldenem Handschlag Scheidenden gehievt. Bei beiden Vorgängen wurde der Aufsichtsrat hintergangen. Trotz Protesten im Aufsichtsrat, doch wenigsten die Unterlagen der anderen geeigneten Bewerber für die Position des Arbeitsdirektors dem Aufsichtsgremium zugänglich zu machen, wurde dieses im Aktiengesetzt verbriefte Recht den Aufsichtsratsmitgliedern verweigert. Die Kämmerei hat mittlerweile bestätigt, dass dieses Verfahren nicht rechtens war. Die Kölner FDP fordert die Gewerkschaften auf, alle betriebsfremden Gewerkschaftler aus den Aufsichtsratsgremien der städtischen Unternehmen abzuberufen und sie durch Arbeitnehmer der Betriebe zu ersetzen. Was hat ein Verdi-Sekretär im Aufsichtsrat der KVB zu suchen, der gar nicht bei der KVB arbeitet? Die FDP fordert des Weiteren: Der Oberbürgermeister soll entsprechend dem Ratsbeschluss vom 20. September 2005 Grundsätze für die Vergütungen einschließlich ruhegehaltsfähiger Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern von Gesellschaften mit unmittelbarer städtischer Beteiligung entwickeln und im Sinne einer transparenten Gestaltung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. Der Viererausschuss ist zu entmachten und die Aufsichtsräte sind wieder zu stärken. Dafür werden die Beschlüsse in städtischen Unternehmen aufgehoben, wonach Information und Beschlussfassung über ruhegehaltsfähige Bezüge, Vergütungen und sonstigen Anstellungskonditionen von Vorstandsmitgliedern ausschließlich an Ausschüsse gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu delegieren. Eine Beratung und Beschlussfassung durch die jeweiligen Aufsichtsräte ist zwingend vorzusehen. Außerdem wird der Viererausschuss bei der Besetzung von Vorstandspositionen zwingend verpflichtet, dem Aufsichtsrat umfassende Informationen über alle Bewerbungen zur Beratung und Beschlussfassung zur Verfügung zu stellen, wie dies die Beteiligungsverwaltung ja mittlerweile gegenüber der FDP bestätigt hat.“