Staatssekretär Brendel informierte FDP-Ratsfraktion

27.04.2007 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Thema war die Reform der Gemeindeordnung Sozusagen aus erster Hand durch den liberalen Staatssekretär im Landesinnenministerium Karl-Peter Brendel informierte sich die Kölner Ratsfraktion über den Stand der Reform der Gemeindeordnung sowie über die Änderung der Kommunalwahl- und Landeswahlgesetze. Beide Gesetzesinitiativen der Landesregierung der Erneuerung sind im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vereinbart worden und haben direkte Auswirkungen auf Köln und seine Kommunalpolitik. Mit Genugtuung nahm man in der Fraktionssitzung die Ausführungen des Gastes aus Düsseldorf auf, dass alle wesentlichen Forderungen der FDP nun in Gesetzestext gegossen werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Entscheidungen zu stärken. Dafür soll ein Ratsbürgerentscheid eingeführt werden. Neu ist auch, dass der Rat mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen kann, dass an seiner Stelle die Kölnerinnen und Kölner eine Entscheidung treffen. Auch die Instrumente des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids werden aufgewertet. Erklärt der Rat künftig ein eingereichtes Bürgerbegehren für zulässig, tritt automatisch eine Sperrwirkung bis zum Bürgerentscheid ein. Somit kann der Rat nicht mehr „vor Toresschluss“ gegenläufig entscheiden. Auch begrüßt die FDP die Stärkung der einzelnen Ratsmitglieder, indem sie eine eigenständiges Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht gegenüber der Verwaltung erhalten sowie des Oberbürgermeisters, dessen Wahlzeit auf sechs Jahre verlängert wird, was zu einer Entkoppelung seiner Wahl mit der des Rates führen wird. Die Trennung der Wahlen hebt die Bedeutung der Ratswahl, da bei der Entkoppelung die Bewerber für ein Ratsmandat in der öffentlichen Wahrnehmung stärker in den Vordergrund rücken. Breiten Raum nahm die Neugestaltung des § 107 der Gemeindeordnung in der Fraktionssitzung ein, der sich mit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommune befasst und von dem besonders auch Köln betroffen sein wird. Mit der Neugestaltung des § 107 wird der Vorrang der privaten Leistung gegenüber solchen durch die öffentliche Hand stärker betont. So sollen sich die Kommunen stärker auf die Kernaufgaben der örtlichen Daseinsvorsorge konzentrieren und nicht weiterhin Handwerksbetrieben und Mittelstand das Wasser abgraben. Auch in Zukunft dürfen Kommunen wie Köln ihren Bürgerinnen und Bürger mit Energie und Wasser versorgen sowie öffentlichen Verkehr anbieten. Staatssekretär Brendel nahm viele Anregungen, aber auch Fragen über die reale Umsetzung verschiedener Regelungen aus der liberalen Ratsfraktion mit nach Düsseldorf. Die Redebeiträge aus der Fraktion zeigten eine hohe Zufriedenheit mit der vorgestellten Gesetzesreform, die eindeutig liberale Handschrift trägt.

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