Stadthaus Deutz: Akteneinsicht lässt einen fassungslos zurück
Breite: Prüfbericht unvollständig, Akten futsch
17.07.2023 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Die zweite Akteneinsicht zum Vorkaufsrecht der Stadt für das Stadthaus Deutz und warum es trotz Ratsbeschluss nicht umgesetzt wurde, sollte die Aufklärung geben. Immerhin hatte 1998 eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die vom Rat 1995 beschlossene Kaufoption geprüft und nach Aussagen der damaligen Stadtspitze im Hauptausschuss für gut befunden. Bei der ersten Akteneinsicht fehlte jedoch das Gutachten als wichtiges Beweismittel. Nach der zweiten Akteneinsicht erklärt FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite:
„Die Verwaltung war stets bemüht, dass von ihr selbst beauftragte Gutachten zum Vorkaufsrecht für das Stadthauses Deutz zur Verfügung zu stellen. Immerhin wäre nach dem Ratsbeschluss das Vorkaufsrecht heute Millionen in dreistelliger Höhe wert. Doch mehr als ein paar Seiten aus dem Gutachten konnte die Verwaltung nicht mehr vorlegen. Auf die Frage, wo der Rest des Gutachtens geblieben ist, erhält man nur ein Schulterzucken.
Was vom Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übriggeblieben ist, im Amtsdeutsch „Restakte“, lässt nur noch den Rückschluss zu, dass es einen unterschriftsreifen Entwurf Vorkaufsrecht gab, der für die Stadt von Vorteil gewesen wäre. Nachrechnen lässt sich das aber nicht, denn auch der den Prüfern vorgelegte Entwurf für das Vorkaufsrecht ist verschwunden.
Prüfbericht unvollständig, Akten futsch: Die Akteneinsicht lässt einen da fassungslos zurück. So jedenfalls kann die Frage nicht mehr beantwortet werden, warum der Ratsbeschluss zum Vorkaufsrecht nicht umgesetzt wurde. Meine Fraktion hofft nun, dass das eingeschaltete Rechnungsprüfungsamt Antworten liefern kann.“