Sterck: Auffällige Wahlkreise neu auszählen

FDP gegen Durchsetzung vor Verwaltungsgericht

30.08.2014 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Zur Entscheidung von Stadtverwaltung und Innenministerium, dass eine gesamte Neuauszählung der KölnWahl-Stimmen nicht zulässig ist, erklärt Ralph Sterck, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln:

Dass das vom Stadtdirektor in Auftrag gegebene Gutachten und das Innenministerium zu dem Ergebnis kommen, dass eine gesamte Neuauszählung unzulässig ist, überrascht mich nicht, da diese Auffassung aus deren Sicht politisch opportun erscheint.

Die „große Lösung“ einer Komplettneuauszählung war ein Kompromissvorschlag der Grünen. Es sollte nicht versucht werden, ihn gegen die Stadtverwaltung und die Kommunalaufsicht durchzusetzen, da dies vor dem Verwaltungsgericht und damit in einer mindestens monatelangen Hängepartie enden würde.

Doch die Wählerinnen und Wähler in Köln erwarten, dass Klarheit über das wahre Ergebnis geschaffen wird und im Sinne einer „kleinen Lösung“ zumindest die Wahlkreise mit auffälligen Ergebnisabweichungen neu auszählen werden.

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Ralph Sterck, MdR

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