Stillstand per Gesetz – ein Zopf aus grauer Vorzeit

28.10.2004 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

FDP kritisiert Feiertagsverbote Alle Jahre wieder weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetzes für die im November anstehenden Feiertage hin. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanz, verboten. Dazu erklärt "traditionell" der FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite: „Es ist wieder soweit. In Köln kehrt wieder Ruhe ein. An Allerheiligen, Totensonntag und am Volkstrauertag gilt das Feiertagsgesetz NW. Videotheken werden geschlossen. Oper, Theater und Puppenspiele werden dicht gemacht. Sogar Wohnungsumzüge sind verboten. Die Kölner Lebensfreude wird per Gesetz ausgebremst. Statt Kultur zu erleben, ist staatlich verordnetes Trübsaal blasen angesagt. Religiöse Gefühle und Bräuche sind zu achten. Dafür aber Köln an den Feiertagen im November in eine Geisterstadt zu verwandeln, ist nicht mehr zeitgemäß. Dieser alte Zopf gehört ein für allemal abgeschnitten. Ist überhaupt kollektives Trauern per staatliche Verordnung zeitgemäß? Die FDP kritisiert nicht die Legitimität von Tagen der Besinnung. Wir Liberale kritisieren aber staatliche Vorschriften, wie die Tage der Besinnung begangen werden müssen. Der Besuch einer Theater- oder Opervorstellung kann für jemanden besinnlich sein, denn Besinnung ist ein individuelles Erlebnis. Darum lehnen wir die Bevormundung an sogenannten „stillen“ Feiertagen ab.“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.

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