Tanzverbot: Relikt obrigkeitsstaatlicher Herrschaft!
05.04.2004 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln
FDP kritisiert Auflagen für Karwoche Alle Jahre wieder weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Sonn- und Feiertagsschutzgesetzes für die Karwoche hin. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, einschließlich Tanz, verboten. Dazu erklärt "traditionell" der FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite: "Ab Gründonnerstag befindet sich Köln wieder im Lummerland. Das Feiertagsgesetz NW sieht vor, dass ab 18 Uhr jegliche Tanz- und andere öffentliche Veranstaltungen verboten sind. Dazu zählen Sportveranstaltungen, Kabarett, Theateraufführungen und auch der Zirkus bleibt geschlossen. Religiöse Gefühle und Bräuche sind zu achten. Dass dafür aber ganz Köln in Haftung genommen werden muss, geht eindeutig zu weit. Obrigkeitsstaatliche Eingriffe sind antiquiert. Öffnen dürfen Museen und Zoos, andere Formen der Unterhaltung müssen die Türen aber schließen. Als ob sich der Besuch des Zoos und Amüsement grundsätzlich ausschließen würden. Das ist Unsinn. Wir Liberale betonen immer wieder den Mut zur Veränderung. Der Sommer naht, hier könnte NRW ruhig mal einen alten, staubigen und längst nicht mehr zeitgemäßen Mantel in den Schrank hängen. Außerdem ist die Frage erlaubt, ob die verbotenen Veranstaltungen als weniger wertvoll einzustufen sind, als das deutsche Fernsehprogramm an diesen "stillen Tagen". Was bleibt ist allein der Trost auf einen Besuch im Zoo." Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.