Unterschätzte Gefahren aus dem Netz
06.08.2007 Meldung FDP-Kreisverband Köln
Liberale Arbeitskreise Medienpolitik und Recht zum Thema Internetkriminalität und mögliche Handlungsalternativen Von Wolfgang Baumann Eine gemeinsame Veranstaltung zum Thema Kriminalität im Internet führte zwei Liberale Arbeitskreise zusammen. In der FDP-Geschäftsstelle an der Frankenwerft begrüßte der Arbeitskreis Medienpolitik unter Vorsitz von Wout Nierhoff den Arbeitskreis Innen- und Rechtspolitik unter Vorsitz von Wolfgang Krüger. Kernfrage des Abends: welche neue Formen der Internetkriminalität sind gerade besonders akut und wo besteht besonderer politischer Handlungsbedarf? Nach der aktuellen Kriminalitätsstatistik, die das NRW-Innenministerium im Frühjahr dieses Jahres vorstellte, stieg der Anteil der Internetdelikte in NRW gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent. Internetkriminalität macht derzeit noch relativ moderate vier Prozent der Gesamtkriminalität aus, allerdings mit deutlich steigender Tendenz. Die Polizei beobachtet immer öfter eine Verlagerung der Eigentumskriminalität vom klassischen Diebstahl hin zu online-Warenbestellungs- und Warenkreditbetrug, insbesondere bei Internet-Versteigerungen. Grundsätzlich lassen sich drei Formen von Internetkriminalität unterscheiden: Zum einen herkömmliche Straftaten wie Betrug oder Fälschung, z.B. bei den genannten Online-Versteigerungen oder auch durch manipulierte Bankseiten bzw. „phishing-mails“, die Seitenbesucher bzw. E-Mail-Empfänger unter falschem Vorwand auffordern, die persönlichen Bankdaten mitzuteilen. Die zweite Form umfasst die Veröffentlichung illegaler Inhalte über eine Internetseite, z.B. zu kinderpornografischen und gewaltverherrlichenden Themen oder den Aufruf zu terroristischen Aktionen. Schließlich die „Hacker“-Angriffe gegen öffentliche oder private elektronische Netzwerke, z.B. durch per E-Mail verbreitete Viren. Diese neuen Kriminalitätsformen unterliegen einem ständigen Wandel, mit dem Gesetzgeber und Strafverfolgungsbehörden nur schwer Schritt halten können. In der Praxis, so Rechtsanwalt Wolfgang Krüger, „besteht aber weniger ein Gesetzdefizit, sondern vor allem ein Vollzugsdefizit“. Er fordert hier insbesondere eine stärkere Entlastung von „chronisch überforderten Staatsanwaltschaften“, die sich neben den herkömmlichen Kriminalitätsformen immer mehr auch um die neueren kümmern müssten. Welche rechtlichen Möglichkeiten zu dieser Entlastung beitragen können, sei bezüglich der neuen Medien sehr umstritten, da es hier um den persönlichen Datenschutz gehe, „ein im Grunde urliberales Thema“, so Krüger. Im Kern geht es gerade für Liberale immer um eine Güterabwägung zwischen freiheitlicher Selbstbestimmung mit all seinen Risiken und staatlich garantierter Gefahrenabwehr, besonders in den Bereichen Jugendschutz und politischer Extremismus. Gerade zum letzten Punkt, der Terrorabwehr, gibt es in der aktuellen politischen Debatte sehr unterschiedliche Auffassungen. Vor allem seit dem 11. September 2001 steht das Thema Sicherheit ganz oben auf der Agenda. Erst recht in Zeiten einer rasanten technologischen Entwicklung, die nicht nur Kleinkriminellen ganz neue Möglichkeiten über das Internet eröffnet. Um diese Möglichkeiten frühzeitig zu unterbinden, suchen manche Politiker gezielt nach Maßnahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ im digitalen Internetzeitalter. Noch unbeantwortet ist die Frage, inwieweit es überhaupt möglich ist, schon präventiv rechtliche Grenzen im quasi grenzenlosen Netz zu ziehen. Die Debatte hierzu hat gerade erst begonnen und ist sehr umstritten. Das zeigte sich auch in dieser Arbeitskreisrunde deutlich: die unter anderem von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble geforderte Online-Überwachung durch den Verfassungsschutz („Bundestrojaner“) wurde recht kontrovers diskutiert. Rechtsanwalt Thorsten Schöneberg vom Arbeitskreis Recht sieht hierin im Prinzip „eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss“, die sich genau jener Mittel bediene, die sie eigentlich bekämpfen will. Er steht dem Einschleusen von Überwachungsprogrammen per E-Mail an vom Verfassungsschutz verdächtigte Privathaushalte „gerade aus liberaler Sicht sehr skeptisch gegenüber“. Eine Meinung, die auch viele Mitglieder des AK Medienpolitik vertraten. Etwas differenzierter bewertet es der Jurist Daniel Möller, Referent für Medien- und Europapolitik der FDP-Landtagsfraktion NRW. Seiner Ansicht nach könnten Online-Überwachungen „in extremen Ausnahmefällen“ vielleicht das letzte Mittel sein, „um auf Basis einer Rechtsgrundlage zur Abwehr von Terrorplänen rechtzeitig zu reagieren“. Entscheidend sei vor allem die Frage, wie angemessen diese Reaktion ausfalle. Auch unter den Nicht-Juristen in der Runde ergab sich hier kein eindeutiges Meinungsbild. Einig waren sich aber alle Teilnehmer, dass die neuen Formen der Kriminalität die moderne Informationsgesellschaft zunehmend bedrohen und nach neuen politischen Rahmenbedingungen verlangen. Das wird neben den terroristischen Gefahren immer stärker das Thema Jugendschutz betreffen, wie insbesondere Karl-Heinz Daniel, Vorsitzender der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen, anmerkte. Lorenz Deutsch, Mitglied im Kulturausschuss des Rates sowie im Landesfachausschuss Kultur und Medien, stellte hierzu fest, dass eine „Erziehung zur Selbstverantwortung“ immer bedeutsamer werde. Nach seiner Ansicht sei eine bessere Aufklärungsarbeit über die neuen Online-Gefahren insbesondere für Kinder erforderlich. Thorsten Schöneberg stimmte dem ausdrücklich zu, verwies aber auf immer neue Tarnungen dubioser Anbieter, die selbst vorsichtige Nutzer nicht gleich erkennen könnten. Als Beispiel nannte er die leider oft geschickt getarnten Seiten zur Schul- und Hausaufgabenhilfe, auf die gerade Kinder und Jugendliche schnell hereinfallen und unwissentlich nur durch das Anklicken solcher Seiten überteuerte Dienste bestellen. Hier sieht er aber wegen der geltenden Altersregelungen zur (eingeschränkten) Geschäftsfähigkeit Minderjähriger nicht das Hauptproblem. Noch wichtiger sind für ihn und den Arbeitskreis Recht künftig die drei folgenden Punkte: 1) Eine zentrale und bundesweit einheitlich zuständige Ermittlungsstelle, die sich ausschließlich um die neuen Formen der Internetkriminalität kümmert, sei zur Entlastung der Staatsanwaltschaften dringend erforderlich. Sie solle nicht nur mit Juristen, sondern auch mit Medienexperten besetzt sein. Möglicherweise könne auch im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine eigene Abteilung mit entsprechenden strafrechtlichen Kompetenzen ausschließlich für Internetdelikte eingerichtet werden. 2) Diese neue zentrale Stelle könne ein einheitliches „Gütesiegel“ für normale und unbedenkliche Seiten vergeben. So würde den dubiosen Anbietern ohne diesen „Internet-TÜV“ ihr illegales Geschäft zumindest erschwert werden. 3) Schließlich fordert der Arbeitskreis Recht eine klarer geregelte Impressumspflicht auch für private Homepage-Anbieter. Schöneberg verwies hier auf Paragraph 6 des neuen Telemediengesetzes (TMG), das am 01.03.07 in Kraft trat: danach betrifft die eindeutige Kennzeichnungspflicht nur die Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“, ohne dass diese Geschäftsmäßigkeit im Sinne des Paragraph 6 TMG näher definiert sei. Mit der Folge, dass grundsätzlich jeder private - eben nicht gewerbliche - Seitenbetreiber de facto nicht der Impressumspflicht unterliege, was die Sicherheit im Netz bestimmt nicht erhöhe. Neben diesen drei Schlussfolgerungen formulierten alle Teilnehmer noch ein gemeinsames Fazit zum Thema Selbstverantwortung. Die neuen Formen der Kriminalität müssen zwar einerseits entschieden von politischer Seite erkannt und bekämpft werden, sowohl auf nationaler wie auf EU-Ebene. Andererseits kann sich niemand nur auf Staat und Politik verlassen, in der Hoffnung, dadurch könne man alle Risiken ausschließen. Die Politik kann und soll den eigenverantwortlichen Umgang von Erwachsenen mit neuen Gefahren der Medientechnologie bestenfalls unterstützen. Aber gerade Eltern und Lehrer, sagte Wolfgang Krüger abschließend, „müssen in Erziehungsfragen auch bereit sein, hinsichtlich ihrer eigenen Medienkompetenz am Ball zu bleiben“. Nur so könne auch bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für neue Gefahren aus dem Internet geschärft werden. Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Innen- und Rechtspolitik.