Verbote im Feiertagsgesetz endgültig kippen!

01.11.2005 Meldung FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

Breite: Ungleichbehandlung verstehe, wer will Ein weiteres Mal weist die Kölner Stadtverwaltung mit einer Presseerklärung auf die besonderen Regelungen des Feiertagsgesetzes für die bevorstehenden drei stillen Feiertagen Allerheiligen, 1. November 2005, Volkstrauertag, 13. November, und Totensonntag, 20. November, in Nordrhein-Westfalen hin. Dazu erklärt "traditionell" der FDP-Fraktionsgeschäftsführer, Ulrich Breite: „Es ist an der Zeit, das vorsintflutliche Gesetz ad acta zu legen. Niemand will, dass an diesen hohen christlichen Feiertagen auf den Straßen lautstark Feste oder Umzüge veranstaltet werden. Aber, warum soll es Kirchgänger stören, wenn in geschlossenen Räumen gesungen und getanzt wird? Wieso müssen Theater und Oper schließen und warum darf man an diesen Tagen seine Kleidung nicht in Waschsalons waschen oder Videos ausleihen? Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln, Dietmar Repgen, hat darum bereits in seinem Brief an den neuen Landesinnenminister, Dr. Ingo Wolf, eine Prüfung des Feiertagsgesetzes angemahnt. Grund waren 66 Verstöße in diesem Jahr an Gründonnerstag und Karfreitag gegen das Feiertagsgesetz im Kölner Stadtgebiet. U.a. bekamen Kinobetreiber, Gaststätten- und Kneipenbesitzer Mahnbescheide. Zur Ordnung wurde auch eine Hochzeitgesellschaft gerufen, die sich erdreistete, an diesen stillen Feiertagen zu laut zu lachen und zu tanzen. Keiner kann erklären, warum an den „stillen Feiertagen“ Bowlingbahnen und Squash-Center geschlossen bleiben müssen, aber Fitnesscenter und Saunen öffnen dürfen. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass die neue Landesregierung gegen diese Form der Gängelei vorgeht. Die FDP will an diesen Tagen kein „Rambazamba“ auf Kölner Straßen oder Plätzen. Die FDP will aber die Theater- und Operntüren öffnen und wer mag, soll in der Disco auch ein Tänzchen wagen dürfen. Dies stört keinen öffentlichen Frieden. Zum Schluss: Studenten, die durch die Mitfahrzentralen an den stillen Tagen Mutti besuchen wollen, müssen daheim bleiben, da dieses Angebot an den Tagen verboten ist. Einziger Trost: anstatt Mutti zu besuchen, können sie ins Bräunungsstudio gehen, denn die dürfen öffnen. Verstehe das, wer will!“ Hier geht es zu weiteren Meldungen und Initiativen der FDP zum Thema Deregulierung, Entbürokratisierung und Liberalisierung.

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