Verfassungsschutz hat zu Recht über „pro Köln“ berichtet

22.10.2005 Meldung Innenministerium NRW

Innenminister Wolf begrüßt das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts Das Innenministerium teilt mit: Innenminister Dr. Ingo Wolf hat gestern das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf begrüßt. Die Klage von „pro Köln“ gegen den Verfassungsschutz wurde in vollem Umfang zurückgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen. „Die Richter haben unsere Auffassung bestätigt. „Pro Köln“ verletzt mit ihrer fremdenfeindlichen Agitation die Menschenwürde der bei uns lebenden Ausländer. Die Achtung der Menschenwürde ist oberstes Prinzip unserer Verfassung“, so der Minister weiter, „und sie gilt für alle Menschen unabhängig ihrer Rasse und Hautfarbe. Die Beobachtung von „pro Köln“ ist zwingend notwendig.“ Dem Verfassungsschutz NRW liegen zahlreiche Anhaltspunkte vor, die gerade in ihrer Gesamtheit den Verdacht der rechtsextremistischen Bestrebung von „pro Köln“ bestätigen. „Es hatten in der Vergangenheit mehrere ihrer Mitglieder Kontakte zu rechtsextremistischen Organisationen wie der NPD. In den Informationsblättern veröffentlichte „pro Köln“ ausländerfeindliche Äußerungen oder stellte den Rechtsstaat in Frage“, erklärte der Innenminister. „Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz wird auch künftig verhindern, dass extremistische Organisationen ihre verfassungsfeindliche Agitation unbehelligt fortsetzen können“, so Wolf.

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